Darf man einen Menschen "Schlampe" nennen?
Eben auf der Straße hat eine etwa 40-Jährige Frau meiner etwa 20-jährigen Nachbarin "Schlampe" hinterhergerufen. Meine Nachbarin hat eine Affäre mit deren Mann gehabt, allerdings liebt der Mann seine Geliebte und wollte selbst diese Beziehung anfangen. Nun frage ich mich, ob die Umstände erlauben, dass die Frau meine Nachbarin eine Schlampe nennt. Äußerlich ist das nicht gemeint. Sie trägt weite Jeans und Pullover, verhält sich sehr zurückhaltend und ist bis auf diesen moralischen "Fehler" auch sehr lieber Mensch. Jetzt weint sie und fühlt sich öffentlich verletzt. Ich bin jetzt einfach gegangen, weil ich nicht wusste, was ich ihr raten könnte und auch im Internet nichts finde, ob sie öffentlich so genannt werden darf.
16 Antworten
Schlampe zählt da auf jeden fall rein, selbst jemanden einfach zu duzen reicht schon für den §185 , solange man sich persönlich in der Ehre verletzt sieht. Da es öffentlich war kann auch gut Verleumdung und Üble Nachrede einschlägig sein:
Die Üble Nachrede nach § 186 StGB (D), § 111 StGB (A) und Artikel 173 StGB (CH) ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der Üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass diese nicht „erweislich wahr“ ist.
Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß dies der Täter der vermeintlichen Üblen Nachrede, so handelt es sich stattdessen um eine Verleumdung nach § 187 StGB.
In diesem Fall war es keine eigentliche Tatsachen Behauptung, denn jemand ist niemals erwiesenermaßen eine Schlampe, dafür gibt es keine juristische Definition, daher ist die Bezeichnung Schlampe immer unwahr, daher kann man da leicht gegen vorgehen.
Die Freundin kann, wenn ihr Freund sie dann wiederum nach langer glücklicher Zeit wegen einer anderen verlässt besser handeln. Sie übt dann einfach einen "frohen christlichen Verzicht" und verzeiht der anderen, die doch nur ihr Bestes will.. Das kann aber nicht jede. Es handelt sich natürlich um eine Beleidung; allerdings um eine nachvollziehbare. Diese Sache sollte man nicht noch der Justiz auf den Tisch legen. Die Verlassene braucht etwas Zeit bis sie weiß, dass sie den Falschen hatte.
willst du mich ver.arschen ?? haben dir deine eltern nichts beigebracht ?? z.B das mann den menschen nicht auf der straße schlampe nachrufen sollte ??!!!!
also zu deiner fragen ist es erlaubt:.-Nein mann kann die deswegen sogar anzeigen!
und meine persönliche meinung:,- ich würde der auch schlampe nachrufen :DD
also weil der mann als erstes mit ihr ins bett vollte ist es nicht ihre schuld ...also solang sie nicht "ausgerutscht" ist und auf ihn viel oder er sie vergewaltigte .... ist es genauso ihreschuld !!
Naja, sie will ihren Mann ja auch behalten und der hat immerhin "angefangen".
nachdem ich das hier so alles gelesen habe, muss ich sagen a) Anzeige wegen Beleidig bei der Polizei bringt gar nichts - da kommt nach 4- 6 Wochen ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass die Angelegenheit eingestellt wird. Grund: gerinfügig. Selbst bei leichten Körperverletzungen stellt die Staatsanwaltschaft ein. b) wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein
glaube es sollte jeder auf sich selber aufpassen damit ihm keine Fehler unterlaufen, bevor er sich auf andere konzentriert. Das ist eine Sache die nur den Beteiligten etwas angeht.
generell bedeutet schlampe ja wenn eine Person schlampig ist. dh. unordentlich,dreckig. Allerdings verwendet die ganze Jungend das Wort schlampe. Und das ist mit das harmloseste. Als beleidigung zählt es sicherlich. Und in der gegenwart eines polizistens,sollte das auch nicht fallen (; Aber trotzdem sagt es nunmal halb deutschland.
Pille-Palle-Paragraphen, die wohl da stehen, aber zu keinem Ergebnis führen, als dass die Sache eingestellt wird.