Man kann auch die Gutmüdigkeit von Vermietern ausnutzen - ohne schriftliche Gnehmigung des Vermieters riskiert man in diesem fall sicherlich eine fristlose Kündigung.

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es kommt darauf an wie das Vermächtnis in der Urkunde geregelt ist. Außerdem sollte der Nießbrauch im Grundbuch auf Rangstelle I stehen. Ansonsten kann man nichts sagen, da man die Vermächtniserfüllung nicht kennt.

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liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Mutter und Ihr Stiefvater leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall erbt das leichliche Kind (also Sie) und der Stiefvater beim Tod der Mutter jeweils zur Hälfte; § 1931 Abs. 1 S. 1 BGB und § 1371 Abs. 1 BGB. Der Stiefvater erhält zudem den Voraus, soweit er diesen zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt; § 1932 Abs. 1 S 1. und S. 2 BGB. Erbschein beantragen beim Nachlassgericht des zuständigen amtsgerichts.

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Hier kann man nur sagen " zur bank gehn " klären. Um Stellung zu nehmen, sind wenig Fakten von Ihnen angegeben.

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Außenwand ?
Stehen Möbel an der Wand ? Wenn ja, mit welchem Abstand ? Tapeten ? Putz ?
Wird genügend geheizt ? Welche Zimmertemperatur ? Schimmel auch in Fensternähe oder Fensterecken ? Wie hoch ist die Raumfeuchtigkeit ?

Zunächst ist der Grund hierfür zu suchen, dann kann man sagen wer dafür verantwortlich zu machen ist. Mieter oder Vermieter . Dazu müssen Sie oder der Vermieter einen Speci. an Ort und Stelle befragen.

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http://www.erbrecht-stiftungsrecht.de/erbrecht/themen/29-gesetzliche-erbfolge.html

hier können Sie sich intensiv damit beschäftigen.

In der Regel, wenn kein Ehevertrag gemacht ist, lebt man in der Zugewinngemeinschaft. Also nicht in der Gütergemeinschaft. Liegt ein solcher Vertrag vor ?

Vorausgesetzt Sie möchten Ihre Kinder gleich behandeln, so ist ein Erbfolgevertrag auf der Basis eines Berliner Testamentes möglicherweise angebracht. Das alles liegt bei Ihnen , wobei sicherlich jetzt oder später möglicherweise familiäre Situationen entstehen können die jetzt noch nicht absehbar sind. In der Regel ist es so, dass bei einem Erbfolgevertrag die Erben (Kinder) in diesem Fall gegenseitig auf ein Pflichtteilsrecht verzichten. Dieser Verzicht ist nur beim Notar möglich und a b e r auch nur mit Einverständnis des Erben rückgängig zu machen. Meine Empfehlung - gut beraten lassen, bevor Sie beide eine Entscheidung treffen. Übrigens, dass Berliner testament kann vom überlebenden Ehegatten nicht mehr in seinem Sinne geändert werden. Lassen Sie sich gut beraten

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Zunächst muss festgestellt werden wer für den Schimmel ursächlich verantwortlich ist. Vermieter oder Mieter. Der Mieter kann dafür verantwortlich sein durch z,B. feuchte Wlohnung durch Wäschetrocknen, falsche Lüften (nur gekippte Fenster) Schränke zu nahe an der Außenwand usw. Der Vermieter kann schuld sein durch bautechnische Fehler usw.

Dies muss durch einen Sachverständigen festgestellt werden. Schimmel kann sehr gefährlich für den in der Wohnung lebenden Menschen sein. Das Gesundheitsamt wäre da der richtige Ansprechpartner.

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Das Sozialamt kann dir nichts holen. Der BGH hat das bereits entschieden. Wenn du dadurch selbst Probleme bekommst, noch dazu da du das Haus selbst bewohnst . Sollte das Sozialamt Klage erheben, keine Angst lies mal hier: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/fg1771.htm

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lies mal hier http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/fg1771.htm

Schenkungssteuerfrei sind bei Kindern ( Abkömmlingen 1. Grades) 400,000 € pro Kind.

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Jeder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilien-Objekt hat das Recht seine Wohnung zu vermieten an wen er wil und wie er will. Lediglich das Gesetz steht über ihm. Miteigentümer können auch mit einer Unterschriftenliste nichts daran ändern. Der BGH hat sich für Kleintierhalter (im Rahmen) entschieden. völlig egal ob du den Mietvertrag mit dem Eigentümer eines 2 Familienwohnhauses machst oder mit einem Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienwohnhaus. Die Rechtsprechung bleibt die gleiche. Nur für den Gemeinschaftseigentums-Anteil aller Eigentümmer können Sie Verhaltensregeln erstellen, das ist aber schon alles. Es sei denn es handelt sich um einen Kampfhund.

Nebenbei: was is es denn für einer ?

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mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

Wenn kein Testament vorhanden ist, so werden die 3 Geschwister eine Erbengemeinschaft. In einer Erbengemeinschaft geht es nicht nach Mehrheit, wenn nur ein Erbe gegenteiliger Meinung ist, so kann kein Beschluss gefasst werden, egal wieviel Erben die Erbengemeinschaft hat. Erbschein vom Nachlassgericht ausstellen lassen. Dieser ermöglicht einsicht in alle Unterlagen, Bankkonten und Versicherungen. Alle Erben haben einen Anspruch auf " vollständige" Vermögensaufstellung. Unbedingt Einsicht ins G r u n d b u c h nehmen um die Eigentumsverhältnisse und Haftung wahrzunehmen und wie die Tante grundbuchrechtlich eingetragen ist, wenn wie Sie sagen das Haus auf dem Grund und Boden Ihrer Mutter steht. Darlehnskonten bei der bank einsehen. Alle Kosten die entstehen am dem Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalles, werden durch die Anzahl der Erben geteilt. Kontovollmachten erlöschen sofort bei Eintritt des Erbfalles. Es sei denn es besteht eine postmortalische Vollmacht, d.h. über den Tod hinaus. Die muss bei der Bank schnellstens auf Antrag gelöscht werden. Wenn sich die Erben untereinander nicht einig werden, so ist per Gutachten der Nachlass festzustellen. Wenn sich die Erben nicht einigen können über einen Verkauf, auch wenn es ein oder zwei Erben kaufen möchten, so wird die Imobilie versteigert. Das kann sich aber über Jahre hinziehen. Falls Sie das Erbe ausschlagen, so tritt Ihr Kind in der Erbfolge an Ihre Stelle. Wäre Ihr Kind minderjährig, so können Sie od. das Jugendamt/Familiengericht dies tun - von dort wird auch geprüft ob es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen. Es gibt z.B. auch die Möglichkeit das die 3 Erben gemeinschaftlich Eigentümer bleiben und die beiden Erben die das Haus bewohnen zahlen Miete an Sie. Hier muss mann allerdings sehr aufpassen bei der vertraglichen Gestalltung.

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Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab dem Eintritt des Erbfalles. Nach diesen 6 wochen gilt das Erbe automatisch als angenommen. Erst dann kann man es weiterveräußern oder verschenken.

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Voraussetzung für die Durchführung Ihrer geplanten Nachlassregelung ist, dass keine leiblichen Kinder leben und Sie Ihre Freundin als Lebenspartnerin nach § 10 Abs. 6 des LPartG eintragen lassen - Standesamt Denn dann genießt sie die Rechte einer Ehefrau. Neues Erbgesetz seit 2010. Ebenfalls kommt sie in den Genuss eines Erbschaftssteuerfreibetrages von 500.000 € . . Ein handschriftliches Testament, in dem Ihre Freundin als Alleinerbe eingesetzt ist ist natürlich notwendig. Lassen Sie es am besten von 2 Zeugen abzeichen . Hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht Abtg. Nachlassgericht. Kosten nicht viel, aber sicher.

Die Steuerblastung von der hier in einer antwort die Rede ist trifft nur zu, wenn Sie den Eintrag nach dem LPartGesetz nicht machen.

Ihre Schwester hat keinen Anspruch auf einen Pflichtteil ( Erbin 2. Ordnung).

Wünsche Ihnen beiden noch eine gute Zeit

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erlaube mir hinzuzufügen, dass bei vorliegen einer postmortalischen Vollmacht auch über den Tod hinaus Vollmacht besteht.

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Emily2001 - irgendetwas stört mich an deiner Ausführung. am anfang schreist du

---für Menschen die als Kind an Windpocken erkrankt waren beseht keine Gefahr

dann

----am ende: kein Zoster ohne vorherige Windpoken.

Also lese ich daraus : ohne Windpoken keine Gürtelrose

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Der Mietvertrag ist rechtswirksam, zudem die Schlüsselübergabe bereits stattgefunden hat.

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Mietzusage, Mietvertrag unterschrieben, jetzt Rückzieher seitens des Vermieters

Hallo Leute,

wollte eine Wohnung mieten, das Ganze lief über einen Makler. Der Eigentümer wollte mich aber noch kennen lernen etc. und so kam es, dass ich die Zusage per Handschlag von seiner Frau (ihr gehört die Wohnung auch) bekommen habe. Habe dann beim Makler den Mietvertrag unterschrieben (vor 1 Woche zum 01.06.) - der Eigentümer hatte diesen noch nicht unterschrieben, da er weiter weg wohnt. Die Zusage habe ich bereits seit etwa 3 Wochen.

Am Dienstag bekam ich dann eine lapidare Mail vom Makler, dass der Eigentümer "vom Mietvertrag Abstand nehmen möchte". Das wars. Habe mit dem Eigentümer telefoniert und die Kurzversion: Er kann den Miettermin nicht einhalten, da er sich spontan dazu entschieden hat noch einiges in der Wohnung zu machen, deswegen krieg ich sie gar nicht.

Natürlich habe ich mich bereits auf die Wohnung vorbereitet, Dinge gekauft und nicht weiter nach einer Wohnung gesucht. Jetzt bin ich bei meinem Bruder und meinem Freund untergekommen, aber dachte natürlich das wäre nur vorübergehend.

Soweit ich weiß ist durch die Zusage bereits ein Vertrag zustande gekommen. Was kann ich nun tun? In welcher Höhe habe ich Anspruch auf Schadensersatz? Und inwieweit kann ich den makler hier einbinden, bzw. dafür belangen?

Solltet ihr noch weitere Angaben benötigen um die Rechtslage klar zu definieren, einfach fragen. Vielén Dank schon im Voraus.

Viele Grüße,

Wil

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Ein Vertrag kann auch mündlich zustande kommen. Beweisen muss man es können. Eine Schadenersatzforderung, - Klage wird wohl hier nichts bringen. Wenn der Makler nicht bevollmächtigt ist den Mietvertrag gegenzuzeichnen und die Vertragsunterzeichnung per Post mehrere Tage auf sich warten lässt, ist anzunehmen, dass die andere Vertragspartei kalte Füsse bekommt.

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ja, siw iwrd die Schulden sowieso nicht bekommen. Wenn Sie als einzige das Erbe annimmt und und eine Nachlass-Insolvenz anmeldet, wird der Nachlass zur tilgung der Verbindlichkeiten benutzt, soweit dies ausreicht dazu. Eine persönliche Haftung des Erben mit seinem Vermögen ist ausgeschlossen und darf nicht angetastet werden. Der Erbe kann also nur davon profitieren, falls trotzdem was übrig bleibt.

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