Ich würde mir den konkreten Tatvorwurf "Betrug" bei der Polizei anhören und dann entscheiden, ob ich eine Aussage mache oder mich verabschiede. Man kann auch mitteilen, dass man bei der Polizei keine Aussage machen möchte. Dann aber lädt die Justiz vor.Wenn man ein reines Gewissen hat, dann kann man die Sache kooperativ klären.Der Betrug (§ 263 StGB umschreibt eine Täuschungshandlung (Also Täuschen über Tatsachen), die dazu führt, dass bei dem Geschädigten ein Irrtum entsteht. Dieser Irrtum führt zu einer Vermögensverfügung (Geld wird gegeben), die sich zum Nachteil des Geschädigten und zum Vermögensvorteil des Tatverdächtigen auswirkt. Das erscheint vielleicht etwas kompliziert, erfasst aber fast alle "Spielarten" der kreativen Ganoven. So klassifiziert die Kriminologie (Lehre vom Verbrecher und Verbrechen) in ihrer Phänomenologie (Lehre über die Erscheinungsfomen des Verbrechens) gleichförmige Betrugsarten z.B. als "Einmietebetrug" oder "Warenkreditbetrug" etc. Die Justiz aber prüft und straft immer nur nach den Tatbestandsmerkmalen des § 263 StGB.
Gemäß Artikel 20, Absatz 3, ist die "Vollziehende Gewalt" (somit Polizei) an Gesetz und Recht gebunden. Die Polizei benötigt daher zum Einschreiten eine gesetzliche Grundlage. Bei der Strafverfolgung z.B. Festnahme, Durchsuchung, erkennungsdienstliche Behandlung pp findet sich diese in der Strafprozessordnung. Da ist genau aufgeführt unter welchen "Zulässigkeitsvoraussetzungen" welche Maßnahme ("Rechtsfolge") zulässig ist. Zur "Gefahrenabwehr" finden sich Eingriffsregelungen im Polizeigesetz.Das ist noch nicht alles. Deshalb dauert die Ausbildung der Polizei sehr lange, weil ja auch noch Strafrecht, Kriminalistik, Kriminologie, Staatsrecht, Verkehrsrecht etc gelehrt und in Staatsprüfungen abgefragt werden. Ein Polizist muss in jedem Fall auch noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen). Zudem soll einPolizist nervenstark sein und sich nicht von jedem Besserwisser aus der Ruhe bringen lassen. Wenn ein Polizist die Selbstbeherrschung verliert oder rechtlich unsauber gehandelt hat, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, die ein Anwalt meistens beherrscht. Der Polizist wird dann oft besonders hart bestraft (sog. Amtsdelikte). Da gibt es "Körperverletzung im Amte" , "Freiheitsberaubung im Amte" etc. Die "Verfolgung Unschuldiger" wird z.B. als Verbrechen (d.h. Mindeststrafe 1 Jahr) verfolgt."Fahren unter Alkoholeinwirkung" kostet den Polizisten ein Vermögen, denn die Strafen und disziplinären Folgen sind unglaublich hart. Leider setzt das Wortgefecht mit dem Polizisten voraus, dass man Rechtskenntnisse hat und/oder eine deutlich spürbares Unrecht vorliegt. Polizisten sind Menschen, die sich i.d.R. nach dem Abitur u.a. bei der Polizei beworben haben. Menschen sind verschieden und können auch falsch handeln.
Ich denke, dass die Schaffnerin keinen speziellen Vordruck "Füße auf Sitz" hatte und daher einen gleich teuren anderen Zettel verwendete. Flexibilität ist grundsätzlich positiv. Immerhin warst Du ja anwesend und wusstest um dein spezielles Fehlverhalten. Deine mangelnde Einsicht teilst Du mit anderen Zeitgenossen, deren Aussagen man kennt: z.B. "Mein Hund will nur spielen". "Mein Hund kleckert nicht auf die Straße" oder "Wir sind doch nicht laut und stören bestimmt niemandes Schlaf". Gehe einfach davon aus dass Du immer im Recht bist und diese Bestimmungen aus Langeweile der Justiz entstanden sind.
Großes Thema: "Sicherstellung, Beschlagnahme, richterliche Entscheidung zur Einziehung und gesetzlich vorgeschriebene Einziehung. Schon die Logik hilft bei der Überlegung, dass z.B. polizeilich beschlagnahmte Waffen auch nach Entfallen des Beweiswertes (also nach rechtskräftigem Urteil) nicht wieder an den letzten Gewahrsamsinhaber ausgehändigt werden sollen. Im Waffengesetz bestehen (auch im BTM-Gesetz) Einziehungsvorschriften. Dort wo es diese Vorschrift nicht gibt erfolgt die spätere Herausgabe, wenn keine richterliche Entscheidung erfolgte. Beispiel aus der Praxis: Täter ließ Platinbarren herstellen und verkaufte diese an Kapitalanleger. Nur die äußere Schicht war aus Platin; der überwiegende Kern war wertloses Metall. Viele Barren konnte die Polizei als Beweismittel beschlagnahmen. Sie hatte den Richter nicht darauf hingewiesen, dass er eine Entscheidung zur Einziehung treffen möge. Der Richter kam nicht auf die Idee. Somit konnte der Täter nach rechtskräftiger Verurteilung , diese Barren (als persönliche Erinnerungsstücke) zurück verlangen. Es bestand nicht mehr die "Zulässigkeitsvoraussetzung" der Beschlagnahme, nämlich "Beweiswert im Verfahren".
Es ist tatsächlich an der Zeit, eine "Weltgrundgesetz" einzuführen.Basis eines solchen Entwurfs könnten die bereits gültigen "Menschenrecht" sein, und in politischer Hinsicht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes herangezogen werden. Diese anspruchsvolle Entscheidung war in der noch jungen Bundesrepublik formuliert worden als undemokratische Kommunisten eine Partei gründen wollten. In dieser Entscheidung wurden daher die Mindestanforderungen an eine echte Demokratie einbezogen (z.B. Gewaltenteilung, Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition etc.). Man kann diese Aufstellung, ähnlich wie Mindestanforderungen des TÜV an ein Kfz, irgend einem einem Staat vorlegen, der von sich behauptet, ein demokratischer Staat zu sein. Wichtig dabei der geniale Art. 20 Absatz 3. Hiernach ist die Gesetzgebung an die Verfassiung gebunden und die vollziehende Gewalt (z.B. Polizei) und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht.Natürlich ist das alles nicht erstrebenswert für Extremisten; egal ob Nazis, religiöse Eiferer oder IS-Killer und Frauenunterdrücker. Die kämen alle nicht durch den TÜV.
Einerseits der wunderbare "Dreiklang" des Prozesses: Ein Staatsanwalt der anklagt, ein Rechtsanwalt der v erteidigt und ein Richter der dann das Urteiul im Namen des Volkes spricht. Andererseits eine fragwürdige Sache: Der Rechtsanwalt wird nicht vom Staat besoldet und muss sich sein Geld verdienen. Die Konkurenz ist groß; mache leben fast an der Armutsgrenze und andere Anwälte sind sehr gefragt. Man kann sich bei den "Kunden" , bzw. den Ganoven einen Namen machen, in dem man für sie Freisprüche herausholt und sich z.B. theatralisch ins Zeug legt. Dabei kommt ihnen zugute, dass ohnehin Strafen unter 2 Jahren grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden (d.h. Einbrecher bleibt praktisch unbestraft) und Gerichte urteilen meist im unteren Bereich des Strafrahmens. Das wiederum führt zur Anmerkennung des Urteils und so zur Erledigung einer der zahlreichen Akten. Etwas zynisch gefolgert ist es Aufgabe des Staatsanwalts den Diebstahl zu beweisen; Aufgabe des Anwalts ist es darzustellen, dass sein Mandant als Kleinkind zu heiß gebadet wurde oder vom Wickeltisch fiel und zuletzt ist es Aufgabe des Richters, durch ein mildes Urteil die Akte vom Tisch zu bekommen (ohne Instanzenwechsel, Beschwerde, Berufung, Wiederaufnahme). Man setze sich einfach als "Volk" (im Namen des Volkes) gelegentlich in den Zuschauerbereich, um genau dieses einvernehmlich erscheinende Theater zu bewundern. Nicht selten trifft man die Juristen anschließend nach einem Prozess in der sog. "Meinmeidsschänke" bei einem Glas Wein an.
Dein kleiner Text weist auf Grund zahlreicher Fehlstunden, gleich mehrere Fehler auf. Wenn dann das Zeugnis die Fehlstunden und entsprechend schlechte Noten aufweist, dann hast Du dich mehr bestraft als es das "Nachsitzen" vermag.
Eine der Voraussetzungen für eine Durchsuchung ist die zu begründende "Erfolgsvermutung". Wenn die Beamten einen Straftäter in dem Haus/der Wohnung suchen, dann wäre die Durchsuchung von Schubladen nicht rechtmäßig. Die gesuchte Person wird kaum in einer Schublade zu vermuten sein. Wenn aber im Rahmen der zulässigen Durchsuchung ein beweiserheblicher Gegenstand (z.B. Leiche oder Beute aus anderer Straftat) ins Blickfeld gerät, dann sind diese "Zufallsfunde" sicherzustellen, bzw. zu beschlagnahmen und dem Staatsanwalt zur Kenntnis zu bringen.
Wer eine Tiefkühltruhe besitzt der ist auf der sicheren Seite. Spaß beiseite; Sterben lässt sich nicht verbieten; doch wenn A-dorf keinen Friedhof hat, dann geht man nach B-dorf. Ein gut bezahlter Bestatter lässt sich da schon etwas einfallen.
Die Frau hatte falsch gehandelt als sie den auf sie zu rennenden Hund mit einer Tasche abzuwehren versuchte. Sie hätte ihn besser durch einen gewaltigen Tritt mit dem spitzen Absatz abwehren sollen. Es zeigt sich ja, dass sich der gefährliche Hund nicht durch die Tasche abwehren ließ. Es war wohl eine spontane Abwehrreaktion der Frau. Welcher mit Vernunft ausgestattete Mensch will die Abwehrversuche kritisieren oder gar als Ursache des Angriffs bezeichnen ? Nur Toreros wedeln mühsam, um endlich angegriffen zu werden.
Neben dem Diebstahl gibt es auch noch die "Missbräuchliche Benutzung eines Fahrzeugs"-Diese Straftat wird strafrechtlich verfolgt, wenn die missbräuchliche Benutzung 1.) gegen den Willen des Berechtigten erfolgte und dieser 2.) einen Strafantrag stellt. 3.) muss der Wagen wieder im Zugriffsbereich des Geschädigten abgestellt werden- Das muss nicht vor dessen Haustür sein. Das kann ein anderer Ort sein, den der Geschädigte ohnehin aufsucht oder z.B. vor einer Polizeiwache. Dein Sachverhalt gibt diesbezüglich keine genaue Auskunft.
"Man konnte frei wählen" Das entsprach der Wahl eines Wagons mit der Bezeichnung unterschiedlicher Parteien. Die Wagen folgten - wie immer - der Lokomotive. Kein Wagen konnte eine eigene Richtung bestimmen. Daher war es egal, was man wählte (System Einheitspartei, bzw. Bummelzug). Verdächtig schon die dümmliche Bezeichnung "Volksdemokratie". Allein Demokratie bedeutet "Volksregierung". Somit nannte man sich übersetzt: "Volks-Volksdemokratie".Wer schon so übertreibt, der hat es nötig. Der "elende Rest" (Gruß an Biermann) jener" DDR-Elite" findet sich noch im Bundestag (fälschlich oft noch Reichstag genannt).
Verstehe ich richtig? Deine Mutter versucht mit einem Geldbetrag, der kaum reicht, sich durchzuboxen und auch dir zur Seite zu stehen. Nun verdienst Du als gesunder junger Mann etwas Geld, das Elend zu mildern und durch ehrliche Arbeit die Not zu mildern. Ja, das ist anständig von dir. Deine Mutter wird stolz auf dich sein. Immerhin hat sich dich hochgepäppelt, ohne zu fragen, ob sie dabei zu kurz kommt.
Im Rahmen der Weltmeisterschaft spielen viele Verrückt, weil sie sich im Schatten der gut bezahlten Fußball-Elf gleichfalls anerkannt fühlen. Wer zu einer solchen ausgelassenen Party möchte, der kann nicht mit reibungslosem Autoverkehr rechnen. Wer aber ein Klappmesser mit sich führt, der nimmt es nicht mit, um ein Käsebrot zuzubereiten. Messerträger behaupten stets, dass sie es zu ihrem Schutz mitführen. Tatsache ist, dass während der Fußball-Meisterschaft etliche Personen niedergestochen wurden. Die Opfer waren grundsätzlich unbewaffnet. In Zukunft sollte man sich auch bewaffnen und Messerangriffe nötigenfalls mit der Pistole abwehren. Das wäre dann als Notwehr einzustufen. Messer gehören in Deutschland in die Küche; zum Schneiden von Zwiebeln.
Wenn er dem der geschädigten Freund das glaubhaft darlegt, dann muss er sich nicht wundern, wenn der "Nötiger" angezeigt oder "geschüttelt" wird. Spaßig ist das nicht, sondern dieser Mensch erscheint psychisch nicht ganz gesund.
Er sollte natürlich auch (!) daran denken, dass Afrika wichtig ist. Sollten denn nur Deutsche in Afrika (wo sie ebenso meist keine Verwandten haben),Hilfe leisten und beim Aufbau helfen. Wenn junge tüchtige Männer dort verschwinden, dann überlassen sie das Land oft destruktiven Kräften. Dies nur mal so als Anregung.
Handelt es sich um eine Geschichte mit pädophilem Hintergrund?. Wo sonst tauscht man unter erwachsenen Männern Kinderbilder aus? Es müssen ja immerhin - wie du sagst - Bilder sein, deren Veröffentlichung dein Leben zerstören werden. Ohne Klärung dieses Hintergrundes lässt sich deine Frage nicht beantworten.
Arme kleine -vom Papi verlassene- Tochter. Ob sie sich diesen Verbrecher als Papi wohl überhaupt wünscht? Einen Papi, der andere so misshandelt, dass schwere Folgen für das Opfer eingetreten sind (Verbrechen mit Mindeststrafandrohung von einem Jahr) und der sein Leben nicht im Griff hat und andere bestielt etc. Allerdings soll die kleine Tochter ungefragt Papi vor der Abschiebung schützen? Verrückte Welt.
Oh, das kenne ich. Habe wegen 1 km Überschreitung ca-. 25 Euro gezahlt. In der Schweiz lohnt es , den "Tempomat" einzuschalten, so man einen hat. Wäre doch die die Strafjustiz (z.B. bei Einbruchsdiebstahl) so konsequent, ohne Chance auf Anhörung und der Erwähnung von Traumata in der Kindheit etc., harte Strafen zu verhängen.
Es gibt Menschen, die hart arbeiten und Steuern bezahlen. Es gibt auch Schmarotzer, die keine Steuern zahlen und stattdessen kriminell aktiv sind. Es stört sie nicht, dass Rauschgift weitere Jugendliche süchtig und krank macht. Im Gegenteil, jeder neue Süchtige ist ein weiterer Kunde. Diese Straftäter verdienen es, von der Gesellschaft getrennt zu werden. Möge man ihnen eine Insel zuweisen (so wurde übrigens Australien von Briten besiedelt) auf der sie Ackerbau etc. betreiben oder verhungern müssten. Es ist im Falle "frühkindlicher Schädigung" Aufgabe des zu "mietenden" Rechtsanwaltes, plastisch darzustellen, dass der Mandant einst zu heiß gebadet wurde oder vom Wickeltisch fiel, etc. . Das hilft ihm vermutlich, doch leider nicht den "verseuchten" Kunden deines Freundes. Ehrensache, dass dein Freund seine Großdealer nicht verrät. Ehre?