Darf man das eigentlich oder nicht?

3 Antworten

Es soll einen Fall gegeben haben, in welchem sich jemand freiwillig umbringen und anschließend zerstückeln ließ.

Der Täter bekam Probleme ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Mit deiner Zustimmung Ja- ohne Zustimmung Nein. Jeder Mensch entsteht doch selber was er mit sich tun lassen will oder nicht..

Es gibt eine etwas schwammige Formulierung, nämlich die "guten Sitten".

Alles, was gegen die guten Sitten, also gegen "das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstößt, ist nichtig (§ 138 (1) BGB).

Im Falle einer Körperverletzung scheidet die Einwilligungsfähigkeit in eine als sittenwidrig empfundene Körperverletzung aus (§ 228 StGB).