Darf ich mit meiner Drohne trotz NOTAM fliegen?

1 Antwort

Was auch immer das ist, es gilt für den ganzen Luftraum vom Boden (GND =Ground) bis zur Grenze des Weltraums (UNL = unlimited)

Nach Abkürzungsverzeichnis entziffert geht es dabei darum, dass die Flugsicherungszentrale Bremen für militärischen Flugverkehr von und zu den Fliegerhorsten Schleswig (Jagel), Nordholz und Hohn ohne vorherige Genehmigung keine Radarunterstützung bieten kann, wenn die Anflugkontrolle (=Fliegerhorst Tower??) nicht aktiv ist. Die Genehmigung gibt es am Vortag (des geplanten Fluges) bei der militärischen Flugverkehrskontrolle.

Wenn es wirklich nur das ist, sehe ich keinen Grund, warum oder wie das irgendeinen Einfluss auf den übrigen Luftverkehr haben könnte.