Darf ich mit einer Drohne in meiner Wohnung fliegen?
Hi,
Ich bin noch nicht 16 Jahre alt und darf daher draußen nur unter Beaufsichtigung von einem Erziehungs berechtigem fliegen. Daher bin ich auf die Idde gekommen mir eine Funke eine Brille und eine mini fpv Drohne zu kaufen, damit bei mir in der Wohnung fliegen bis ich 16 Jahre alt bin und mir dann eine richtige fpv drohne zu kaufen. Und nun ist meine Frage ob ich das darf weil es könnte ja sein dass es wieder irgend ein dummes Gesetz gibt was dagegen spricht.
4 Antworten
Ist ja Privatbesitz wenn ihr es gekauft habt, aber wenn nicht muss man noch denn Vermieter fragen
Falsch! Den Vermieter geht das überhaupt nichts an!! Man dürfte ja auch mit seinem Modellauto in der eigenen gemieteten Wohnung fahren! Erst wenn sich die Nachbarn über den Lärm beschweren oder belästigt fühlen, kann der Vermieter einschreiten!! Also einfach die Katastrofahlen Craschs, mit dem komplettausbrand der Küche auf ein Minnimum reduzieren, dann ist alles save!
Devinitiv JA zu beiden! In Euren eigenen vier Wänden, darfst Du schon fliegen, sobald Du krabbeln kannst, es geht hier scheinbar nur darum Andere Unbeteiligte vor Dir zu schützen! ;-D Und natürlich muss man hier in Idiodistan (ehemals Deutschland) damit rechnen, das es irgendeinen "Grünen" einfällt, auch dagegen ein Gesetz zu erlassen!
Zu empfehlen wäre hier das Komplettpacket TinyHawk3.von Emax Der ist sehr klein, äusserst robust, kostet nich gleich ein Arm und ein Bein, ist mit Betaflight configurierbar, und durch die gekapselte Bauart sehr sicher, und Mobilliarschonend!
Der Luftraum als Rechtliches Konstrukt beginnt unter Freiem Himmel 1 mm über dem Boden. Und alles was Fliegt, also auch eine Drohne, egal wie klein unterliegt draußen allen Gesetzen die die Nutzung des Luftraumes regeln.
So wie sich die Luft aber in einem Gebäude befindet und dass kann auch eine riesige Halle sein z. B. eine Turnhalle. Wird im rechtlichen Sinne nicht als Luftraum bezeichnet. Die Gesetze die die Nutzung des Luftraumes regeln, gelten in der Halle oder der Wohnung also nicht.
Richten musst Du Dich aber u.U. nach allen Weisungen von Personen die Dir gegenüber Weisungsbefugt sind (Eltern, Lehrer, Vermiter, Eigentümer u.s.w.)
darfst du!