Darf ich meine Wohnung untervermieten wenn ich es mir grad nicht leisten kann als Student?

1 Antwort

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Also wenn du das nicht mit deinem Vermieter besprochen hast, darfst du deine Wohnung nicht untervermieten.

Wenn du Geld eingenommen hast, müsstest du es auch versteuern (zu mindest angeben). Ich weiss aber nicht wie da der Freibetrag ist. Da musst du dich erkundigen.

Wenn ihr nichts schriftlich habt, könnte es schwierig werden. Aber selbst wenn du beweisen kannst, dass sie in deiner Wohnung gewohnt hat, wenn es vor Gericht geht, dann interessiert das dein Vermieter und wenn es ganz blöd läuft, das Finanzamt.

Amidala0908 
Fragesteller
 02.08.2019, 01:05

Untervermieten durfte ich es sie ist auch angemeldet bei mir. Sie droht mir weil ich ihr das Geld von der Kaution nicht gebe aber sie hat mich auf all den Kosten sitzen lassen und in unserem Vertrag steht das ich das Geld einbehalten kann sollte sie mir Probleme machen. Sie hat erstmal ok gesagt und dann ihren neuen Freund uns anrufen lassen. Der droht und beleidigt uns ständig und sagt er würde vor Gericht gehen weil ich krumme Sachen mache. Ich hab aber alles legal gemacht und sogar ne Anmeldung zur Sicherheit und einen Vertrag. Da steht nicht mal drauf wieviel sie mir zahlen soll monatlich. Habe es vergessen zu schreiben auch die Adresse steht nicht drauf aber ich habe ja nur diese eine Wohnung.... bei mir steht auch kein Datum also kann sie doch nichts beweisen selbst wenn sie hat die komplette Miete inkl. Anderen kosten gezahlt und 160€ bekam ich. Von steuern wusste ich nichts.

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chocoflower  02.08.2019, 01:15
@Amidala0908

Also wenn alles auf legalem Weg war, dann dürftest du auf der sicheren Seite sein und du kannst es auf ein Rechtsstreit ankommen lassen. Deine Anwaltskosten bekommst du dann von ihr zurück (wenn du gewinnst!).

Ruf mal beim Finanzamt an und frag die wie du das machen musst, wenn du eine Wohnung untervermieten möchtest. Ich weiss jetzt nicht wie lange das Mietverhältnis bestanden hat, wenn es erst letztes Jahr war, dann kannst du das ja locker noch alles angeben. Bei so einem geringen "Einkommen" dürfte das beitragsfrei sein.

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Amidala0908 
Fragesteller
 02.08.2019, 11:13
@chocoflower

Sie war nur 5 Monate in der Wohnung. Okay danke, dann weiß ich Bescheid. Ich frag meinen Vermieter nochmals wegen den steuern und das Finanzamt wird bestimmt nicht für 5 Monate die Welt wollen.

Vielen lieben Dank

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chocoflower  02.08.2019, 14:14
@Amidala0908

Na dann hat sie ja nur dieses Jahr bei dir gewohnt, dass dürfte dann gar kein Problem sein. Das musst du eh erst nächstes Jahr angeben.

Viel Erfolg

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