Also wenn du das nicht mit deinem Vermieter besprochen hast, darfst du deine Wohnung nicht untervermieten.

Wenn du Geld eingenommen hast, müsstest du es auch versteuern (zu mindest angeben). Ich weiss aber nicht wie da der Freibetrag ist. Da musst du dich erkundigen.

Wenn ihr nichts schriftlich habt, könnte es schwierig werden. Aber selbst wenn du beweisen kannst, dass sie in deiner Wohnung gewohnt hat, wenn es vor Gericht geht, dann interessiert das dein Vermieter und wenn es ganz blöd läuft, das Finanzamt.

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