Darf ich als Privatperson auf Instagram Werbung für ein Theaterstück machen?
Hallo,
ich habe eine Theaterstück inszeniert und bewerbe es gerade auf meinem privaten Instagram Account mit einem link in der bio, die auf die Website des Theaters verweist, wo es aufgeführt wird. Dort kommt man zur Stückbeschreibung und zum Vorverkauf.
Ich selber bekomme kein Geld dadurch, da das Theater gleichzeitig auch eine Schauspielschule hat und ich dort meine Ausbildung mache.
Jetzt hat mich gerade unsere Marketingfrau angerufen und gemeint, ich müsse mit sowas aufpassen, wenn ich privat Sachen auf Instagram bewerbe.
Ich verstehe aber die rechtlichen Zusammenhänge nicht so ganz. Ich bekomme weder Geld noch sonstige Gegenleistungen von dem Theater und möchte eigentlich nur, dass sich so viele Menschen wie möglich das Stück angucken, auch ist mein Insta nicht wirklich groß (Hab kaum 200 follower) und ich kenn mich persönlich überhaupt nicht wirklich mit social media aus.
Gilt es also schon als Schleichwerbung, wenn ich sowas poste?
1 Antwort
ich habe eine Theaterstück inszeniert
Das heißt, Du hast das ganze ins Leben gerufen und mit anderen Menschen umgesetzt? Dann kannst Du für das Stück und das Theater Werbung machen, wie Du willst. Selbst, wenn Du das Stück nicht selbst geschrieben hast. Das ist gar kein Problem.
Jetzt hat mich gerade unsere Marketingfrau angerufen und gemeint, ich müsse mit sowas aufpassen, wenn ich privat Sachen auf Instagram bewerbe.
Das hat sie, vermute ich mal, nicht begründet. Weil es für das "aufpassen" keine Rechtsgrundlage gibt.
Die kann es geben, wenn Du Fotos oder sowas postest. Aber das ist dann wieder was ganz anderes.
Ich bin gerade nur verunsichert ob es erlaubt ist als Privatperson auf Instagram Produkte - und in dem Fall sind die Karten, von deren Einnahmen ich allerdings nichts bekomme, ja die Produkte - zu bewerben, wenn man davon nicht finanziell profitiert.
Allgemeinrechtlich nicht. Nur, wenn es die AGB des Portals anders vorsehen, könnte es Ärger geben. Da musst Du mal nachlesen.
Die Stückrechte von dem Verlag hab ich natürlich, dass bedeutet ich darf es namentlich nennen und auch Fotos von der Inszenierung posten. Also aus Verlagstechnischen Gründen mache ich mir eigentlich keine Sorgen.
Ich bin gerade nur verunsichert ob es erlaubt ist als Privatperson auf Instagram Produkte - und in dem Fall sind die Karten, von deren Einnahmen ich allerdings nichts bekomme, ja die Produkte - zu bewerben, wenn man davon nicht finanziell profitiert.
Auch durch Googlen bin ich gerade in diesem Fall nicht wirklich schlauer geworden und so richtig einleuchtend erschien mir das was die Marketingfrau gesagt hat, gerade auch nicht.