Darf ich als Ersatzdelegierter an einer Bundesjugendkonferenz der IGBCE teilnehmen, obwohl ich nicht als JAV gewählt wurde?
Ich habe mich als JAV aufstellen lassen und wurde als Ersatzdelegierter zu einer Bundesjugendkonferenz der IGBCE eingeladen.
Darf ich daran teilnehmen, wenn ich nicht als JAV gewählt wurde?
Die Einladung habe ich am 11.11.2024 bekommen und die Wahl fande am 13.11.2024 statt. Ich muss bis zum 19.11.2024 bescheid geben, ob ich daran teilnehme. Die Teilnahme ist freiwillig.
2 Antworten
Natürlich. Die JAV ist eine gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, der Delegiertenkongress der IGBCE ist eine gewerkschaftliche Versammlung. Die haben, außer dass es oft zu Personalunionen kommt nichts miteinander zu tun.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausbildung
Daran teilnehmen darfst du auf jeden Fall. Ob du dort dann ein Stimmrecht hast, wird vor Ort geprüft.