Darf ich Äste stutzen bzw. absägen ohne Genehmigung bei einer Breite von 80cm Stammumfang?
Wir haben Äste vom Baumgestutzt und den zweiten Stamm ganz weg geschnitten er ist 1Meter dick jetzt fragen wir uns ob wir eigentlich eine Genehmigung gebraucht hätten oder gilt das nur bei ganzem fällen?
2 Antworten
Es kommt auf den Baum an
- Bäume dürfen nur von Oktober bis Ende Januar gefällt werden, sofern die Fällung keine wild lebenden Tiere beeinträchtigt.
- Auch auf Privatgrundstücken dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn ihr Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt.
- Regionale Unterschiede in den Vorgaben sind zu beachten!
- Fast immer muss eine Ersatzpflanzung getätigt werden.
https://www.gartenjournal.net/baeume-faellen-auf-privatgrundstueck
Für eine Baumpflege braucht man keine Genehmigung. Ob deine Aktionn als Baumpflege bezeichnet werden kann kann ich nicht beurteilen.