Darf ich Äste stutzen bzw. absägen ohne Genehmigung bei einer Breite von 80cm Stammumfang?

2 Antworten

Es kommt auf den Baum an

  • Bäume dürfen nur von Oktober bis Ende Januar gefällt werden, sofern die Fällung keine wild lebenden Tiere beeinträchtigt.
  • Auch auf Privatgrundstücken dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn ihr Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt.
  • Regionale Unterschiede in den Vorgaben sind zu beachten!
  • Fast immer muss eine Ersatzpflanzung getätigt werden.

https://www.gartenjournal.net/baeume-faellen-auf-privatgrundstueck

Für eine Baumpflege braucht man keine Genehmigung. Ob deine Aktionn als Baumpflege bezeichnet werden kann kann ich nicht beurteilen.

juuegs 
Fragesteller
 02.11.2021, 16:09

Ich denke es wird nicht als „Baumpflege“

bezeichnet

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