Darf Firma mit verschiedenen Fake-Seiten werben?
Moin! Bei uns im Ort gibt es zwei Schlüsseldienste, die beide etwa 5-10 verschiedene Internetseiten haben. Im Impressum steht dann immer die jeweilige Firma. Die Fake-Seiten suggerieren jedoch, bei einem ganz anderen Schlüsseldienst gelandet zu sein. Deren Ziel ist es nur, die ersten Plätze bei Google mit ihren Seiten zu füllen.
Beispielhaft gibt es so die Seiten: StadtXY-schluesseldienst, FlussXY-schluesseldienst, Fake-Nachname-schluesseldienst, etc.
Meine Frage ist: Ist das Vortäuschen von verschiedenen Schlüsseldiensten mit dem gleichen Serviceerlaubt, wenn die Leistungen immer nur von einem Unternehmen angeboten werden?
Für mich ist das Täuschung..
2 Antworten
Verschiedene Internetseiten zur gleichen Firma - selbst wenn auf der Seite was anderes steht - ist strafrechtlich nichts...
Für mich ist das Täuschung..
Und selbst wenn. "Täuschung" ist keine Straftat.
"Betrug" wäre eine Straftat, aber der liegt hier nicht vor.
Ist vielleicht nicht die seriöseste aller "Werbemethoden", aber nicht verboten...
Strafrechtlich ist das -wie Dommie1306 schon festgestellt hat- nicht relevant.
Einschlägig wäre hier wohl das UWG (=Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), dein Ansprechpartner ist die Verbraucherzentrale. Diese kann die Firmen abmahnen und ggf. auf Unterlassung klagen.