Darf Firma mit verschiedenen Fake-Seiten werben?

2 Antworten

Verschiedene Internetseiten zur gleichen Firma - selbst wenn auf der Seite was anderes steht - ist strafrechtlich nichts...

Für mich ist das Täuschung..

Und selbst wenn. "Täuschung" ist keine Straftat.

"Betrug" wäre eine Straftat, aber der liegt hier nicht vor.

Ist vielleicht nicht die seriöseste aller "Werbemethoden", aber nicht verboten...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Strafrechtlich ist das -wie Dommie1306 schon festgestellt hat- nicht relevant.

Einschlägig wäre hier wohl das UWG (=Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), dein Ansprechpartner ist die Verbraucherzentrale. Diese kann die Firmen abmahnen und ggf. auf Unterlassung klagen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche