Darf er sein Geschenk zurückverlangen?
Ich habe was von einem Freund bekommen (Laptop) jetzt möchte er es zurück haben weil wir Streit hatten und keinen Kontakt mehr. Es gilt ja eigentlich 516bgb (Schenkung) soweit ich weiß also ist es mein Eigentum, ich habe auch Beweise dass er es wirklich geschenkt hat. Jetzt sagt er aber er hat es mit der Firmenkarte gekauft und dass es Firmeneigentum ist und deshalb weiß ich nicht wie wie Rechtslage da ist. Er droht auch ganze Zeit damit dass ich vor anwaltskosten zahlen werden muss weil er ein Recht auf den Laptop hat. Hätte er es mit seiner Karte gekauft hätte ich gesagt er kann mich mal aber ich habe Angst weil er es eben mit der Firmenkarte gekauft hat gilt dann trotzdem noch dass es eine Schenkung war und das somit mein Eigentum ist? Oder gehört der Laptop wirklich der Firma?
1 Antwort
Er müsste den Nachweis erbringen dass es keine Schenkung an Dich gewesen ist. Das kann man normalerweise nur, wenn die Rückgabe vorher schriftlich in irgendeiner Form vereinbart wurde oder wenn es Zeugen gibt, dass es sich nicht um eine Schenkung handelt.
Wie er das Laptop bezahlt hat, ist für Dich dabei uninteressant.
Er kann nicht beweisen dass es keine Schenkung war, aber es geht mir eher darum dass er jetzt behauptet es gehört der Firma weil er es mit der Karte gekauft hat und ich den Laptop deshalb zurückgeben muss. Davon hab ich auch erst später erfahren also ich wusste nicht dass er es mit der Firmenkarte gekauft hat.
Das ist sein Problem, wenn er das Geschenk für Dich mit Firmengelände bezahlt hat. Da muss er selber sehen wie er das wieder ausbügelt.
Da hat er nämlich was falsch gemacht und nicht Du.
Ich hätte Chats als Beweis dass er es mir geschenkt hat reicht das? Also er hat geschrieben „ich bin derjenige der es dir geschenkt hat“