Darf ein 19-Jähriger mit einer 15-Jährigen in Urlaub und damit in ein gemeinsames Doppelzimmer?
bitte um antwort
15 Antworten
Mit einer (schriftlichen) Erlaubnis ihrer Eltern ist das grundsätzlich kein Problem, wobei es (besonders in katholischen Ländern) trotzdem Probleme im Hotel geben könnte... Übrigens, ich will niemanden zu etwas anstiften, aber selbst Sex wäre ab 14 Jahren nicht gesetzlich verboten, wenn sich beide einig sind!
Ihr dürft beide miteinander schlafen, wenn ihr BEIDE das auch wollt, da macht ihr euch nicht strafbar. Sie ist schon über 14. Das mit dem Zimmer geht auch, kannst ja ein Doppelzimmer für 2 personen auf Deinen namen buchen, da fragt kein Mensch wie alt die 2.Person ist. Allerdings darf se nicht ohne Erlaubnis der Eltern wegbleiben ;)
nein,darfst du nicht.das sagt das jugendschutzgesetz.im hotel müßt ihr die ausweise vorzeigen,wenn die sehen das deine freundein erst 15 ist schicken sie euch nachhause,oder rufen die polizei...-)
Also... in den Urlaub dürft ihr wahrscheinlich schon. Auch in das Doppelzimmer. Sex dürft ihr nicht haben. :)
sie ist nicht volljährig und die aufsichts/sorgepflicht haben die eltern, ausser es sind spezielle jugendreisen, zeltlager ect. von organisationen, da haben die dann die aufsichtspflicht....
Dieser Wunschgedanke der meisten Eltern ist aber nicht gesetzeskonform. Sie dürfen, so lange sie auch will!