darf die nachbarin mein fahrrad anketten?
Meine Nachbarin hat mir verboten, mein Fahrrad im Gemeinschaftskeller unterzustellen. Daher habe ich vor der Tür an die Laterne angekettet. Das hat sie mir auch verboten und gesagt ich muss es entweder in die Wohnung (dritter Stock) stellen oder eben gar nicht. Ich habs weiter an die Laterne gekettet.
Als ich gestern wegfahren wollte hab ich gesehen dass sie mein Fahrrad zusätzlich mit einem eigenen Schloss angekettet hat. Ich war so sauer und hatte es eilig dass ich das Fahrradschloss von ihr mit einem Bolzenschneider durchgeschnitten habe.
Jetzt will sie mich wegen Sachbeschädigung anzeigen hat sie gesagt weil sie ja im Recht wäre und mich mit dem Schloss an meinem Fahrrad maßregeln wollte. Außerdem hat sie gesagt dass sie ( ist aucg nur Mieterin) beim Vermieter meine Wohnung fristlos kündigen wird. Sie hat die ältereen Rechte sagt sie.
Frage: Ist das sachbeschädigung und kann ich angezeigt werden, wenn ich mein Fahrrad von ihrem Schloss befreie? kann sie meine wohnung kündigen?
14 Antworten
Lass Dir die SCHRIFTLICHEN Vorschriften und Verbote vorlegen, die verbieten Fahrräder im Gemeinschaftskeller unterzustellen.
Kann Sie das nicht rate ihr über den Vermieter zu gehen oder ohne Vorwarnung Anzeige bei der Polizei wegen Beschlagnahmung fremden Eigentums einreichen. Solche selbsternannte Polizisten gibt es überall und die kriegt man nur klein, wenn man das grobe Geschütz auffährt. Selbstverständlich auch noch gleich eine Forderung stellen für Deine Umtriebe und Aufwendungen. Das wird dieser Schnepfe eine Lehre sein und Ruhe kehrt ein.
Du kannst ja mal fragen, ob ihr Friseur gestorben ist, weil sie das Dir erzählt!
Wende dich an deinen Vermieter und kläre ab, wo du dein Fahrrad abstellen kannst. Deine Nachbarin hat das zumindest nicht zu entscheiden.
Grundsätzlich ist es ein Gemeinschaftskeller, da darfst du auch unterstellen was du willst !
Sie hat nicht einfach dein Fahrrad anzuketten, das darf sie nicht ! Und deine Wohnung kann sie auch nicht fristkos kündigen lassen... Wenn dann musst du dies schon selbst machen ! Also mach dir da keinen Kopf drum ! Reden mit dem Vermieter und erzähle es ihm... Das ist keine Sachbeschädigung, da sie an deinem Fahrrad nichts zu suchen hat !
Die scheint ja ein richtiger Drache zu sein, ignoriere sie einfach soweit wie möglich, gib ihr gar keine Antworten... Vielleicht gibt sie sich dann irgendwann mal ! Aber wie gesagt, rede echt mit deinem Vermieter darüber !
Erstens kann Dir das vollkommen egal sein, weil Du Dich nicht mit den psychischen Problemen Deiner Nachbarin befassen musst.
Zweites könntest Du auch Deine Nachbarin anzeigen, denn sie hat eine Nötigung begangen.
Und Drittens hat sie Dich nicht zu maßregeln, und die "Sachbeschädigung" kannst Du einfach vergessen. Es ist in diesem Fall keine.
Ich würde die Alte links liegen lassen. Schreib einen Brief an den Vermieter und beschreibe diese unglaublichen Dreistigkeiten. Die hat wohl einen Dachschaden und der Vermieter sollte mal darüber informiert werden.