Darf die eigene Freundin im Studentenwohnheim zu Besuch kommen?

2 Antworten

Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten.

Jedes Studentenwohnheim hat eine eigene Hausordnung, die ist nicht gesetzlich geregelt, sondern vom Vermieter selbst bestimmt.

Eine Hausordnung ist Teil des Mietvertrags und gilt grundsätzlich zu halten.

Außer es steht irgendwas absurdes wie, dass man nur mit EDEKA-Tüten einkaufen gehen darf, da ansonsten der Eintritt verwehrt werden darf.

Ja. Deine Freundin darf auch über Nacht bleiben und ggf. sogar einige Tage. Gegebenenfalls wird eine Verbrauchspauschale für jede Übernachtung verlangt, da die Betriebskosten in Studentenwohnheimen in der Regel nicht nach Verbrauch sondern pauschal abgerechnet werden. Wenn aber zwei Personen Wasser, Strom, etc. nutzen, aber nur einer zahlt, wäre das ja nicht fair. Näheres regelt dein Mietvertrag oder die Hausordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist