Darf der Lehrer während einer Klausur verbieten auf die Toilette zu gehen?

4 Antworten

Ja und Nein. Ein Lehrer darf niemals einem Schüler physisch untersagen, den Raum zu verlassen. Es wäre Freiheitsberaubung. Der Lehrer kann aber einem Schüler untersagen, wieder in die Klasse gehen zu dürfen, auch an Prüfungen weiter teilzunehmen. Bei Prüfungen von >90 Minuten ist es in der Praxis üblich, dass man koordiniert zur Toilette darf. Bei einer normalen Klassenarbeit kann es also sein, dass man dann die Arbeit abgeben muss bevor man (endgültig) den Raum verlässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja und Nein. Auf der einen Seite hast Du nun mal das Recht zur Toilette zu gehen, wenn der Körper das verlangt. Und das kann er Dir weder erlauben noch verbieten. Auf der anderen Seite muss sichergestellt werden, dass da nicht geschummelt wird.

Aber der Lehrer kann verlangen, dass da nicht mehrere gleichzeitig den Raum verlassen und, so wie bei uns damals, jemanden mitschicken, der sicherstellt dass da keine "Schummelgeschichten“ (wie Handys, Unterlagen etc.) versteckt bereit liegen. Wir mussten in jeweils unterschiedliche Toiletten.

Das kommt darauf an.

Bei Klausuren, die weniger als 60 Minuten dauern wird vor der Klausur angekündgt, dass jeder, der noch auf die Toilette müsste dies jetzt tun sollte, da während der Klausur dies nicht mehr gestattet werden kann. Längere Klausuren gibt es außer zum Abitur praktisch nur im Fach Deutsch. Da ist nach 60 Minuten der Gang auf die Toilette gestattet (Informationen über Handy spielen in diesem Fall kaum eine Rolle).

Beim Abitur gibt es im Bereich zwischen Prüfungsraum und Toilette eine Aufsicht und möglicherweise sogar Geräte die eine Handybenutzung nachweisen können.

Kommentar von mir: Wer eine Prüfung, die nicht länger als 60 Minuten dauert, nicht durchstehen kann ohne auf die Toilette zu müssen, gilt als nicht prüfungsfähig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.