Darf der Betreuer meiner Ur-Großmutter mir Geld leihen bzw als „Kredit-Prinzip“ Geld geben?
Habe leider leichte Geld Probleme und meine Ur-Großmutter wird von einem gesetzlichen Betreuer betreut. Darf mir dieser Geld leihen von ihr? (Genug vorhanden, hoher sechsstelliger/niedriger siebenstelliger Bereich Vermögen)
habe so an das Prinzip eines Kredits gedacht wo ich monatlich zurückzahlen würde , jedoch ohne Zinsen wie es bei einer Bank üblich ist.
Ist sowas möglich bzw kann man sowas mal anfragen oder is da das Betreuungsgericht komplett dagegen?
4 Antworten
Soweit ich weiss ist so ein Betreuer kein Geldverleiher, sondern er betreut die Ausgaben Deiner Urgrossmutter.
Nur wenn Deine Urgrossmutter bei klarem Verstand ist, und dem Betreuer die Anweisung gibt, dass er Dir Geld geben soll, dann hast Du eine Chance.
Da ist der Betreuer komplett dagegen und das Betreuungsgericht auch. Wenn deine Uroma aber noch geschäftsfähig ist (was der alten Dame zu wünschen wäre), dann darf sie dir Geld leihen, auch wenn Betreuer und Amtsgericht das nicht wollen.
Dafür müsste der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung einholen.
Die dürfte ohne Vertrag, Sicherheiten und Zinsen kaum erteilt werden.
Ich sehe das als möglich an.