1 Antwort

Auf gar keinen Fall!

Dann ist Dein Laptop nämlich für 6,50 € an den derzeitigen Höchstbieter verkauft.

Brichst Du eine laufende Auktion vorzeitig ab, dann kann der bei Abbruch Höchstbietende den Artikel zu seinem sichtbaren Höchstgebot erfolgreich einklagen:

Klicken: eBay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden

Klicken: Angebote bei eBay sind verbindlich

Klicken: Internetrecht - eBay - zu niedriger Preis

Klicken: Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

Klicken: Haftung bei Abbruch von eBay-Auktionen

Hier die Aussage einer eBay-Mitarbeiterin, was von Seitens eBays passieren wird:

Hallo xxx, vielen Dank für deinen Beitrag und für deine Kritik. 

Wir sehen es nicht gerne, wenn Verkäufer einen Kauf abbrechen und vermerken dies auch als Mangel im jeweiligen Konto. Bei mehreren Einträgen, kann es zum Ausschuss aus der Plattform führen. Grundsätzlich besteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag und gegen dieser kann man privatrechtliche Schritte einleiten. 

Liebe Grüße, Sonja