Cyber Mobbing = Schulverweis
Ein Freund hat einen Schüler aus der Klasse über Whatsapp beleidigt, also sehr schlimm beleidigt (ich sag nur die Mutter wurde nicht verschont). Er ist krank und wird erst bald in der Schule sein. Was sind die wahrscheinlichen Konsequenzen? Man weiß dass er es war, weil er Screenshots gemacht hat und in eine Gruppe geschickt. Einer von der Gruppe hat dann gesagt Wer es war.
2 Antworten
Kommt nicht so weit. Glaub mir :D
Schulverweis ist das mindeste, dass man nach Cybermobbing bekommen sollte! Cyber-Mobbing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Allerdings sind einzelne Formen von Cyber-Mobbing strafbar und können Gegenstand zivilrechtlicher Ansprüche sein (etwa Unterlassung und Schadenersatz).In Betracht kommen insbesondere Beleidigungsdelikte (Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB), Delikte betreffend Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 ff. StGB), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff., insbesondere § 238 StGB (Nachstellung)), Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG), des Rechts am eigenen Namen (§ 12 BGB), des Rechts am eigenen Bild (§ 22 ff. KUG) oder des wirtschaftlichen Rufs (§ 824 BGB).