CARPORT - RAUM dämmen

2 Antworten

Seehausen hat recht. Zwar gibt es kein Verbot, eine Garage zu beheizen, jedoch sind dann die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Wenn dagegen die Isolierung nur dem Frostschutz dienen soll, musst du auch Decke, Boden, Tür und Tor isolieren. Dampfsperren etc. sind bei unbeheizten Nebenräumen überflüssig.

Dämmen brauchst Du nur wenn Du heizt. Und heizen darfst Du aus baurechtlichen Gründen in dem Raum bestimmt nicht, denn er ist eine Garage, in der man nur Autos abstellen darf. Und wenn das ganze an der Grundstücksgrenze steht verlierst Du das "Garagenprivileg" und die Nachbarn können die Beseitigung verlangen.