Die Garage ist also gar keine Garage, sondern eine Werkstatt. Welches Gewerk findet dort statt? Stehend, sitzend, liegend?

Wie ist das Gebäude isoliert? Von außen, von innen, Tor, Türen, Fenster? Der Boden und die Decke sind mit Sicherheit nicht wärmegedämmt und dort treten die höchsten Wärmeverluste auf!

Eine Beheizung auf eine konstante Raumtemperatur ist in diesem Raum nicht möglich oder extrem teuer, egal für welche Heizungsart ihr euch entscheidet. Infrarot wirkt nur im unmittelbaren Strahlbereich und ist für die Beheizung eines solchen Raumes wenig sinnvoll. Macht Winterpause oder sucht euch an einders Domizil. Navajo

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Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?

Guten Abend,

ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.

Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.

Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden. Daher mein Hilferuf hier.

Folgender Tatbestand:

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.

Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.

Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.

4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.

zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.

Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.

Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.

Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.

Könntet ihr mit bitte sagen was Sache ist? Ich sende auch morgen ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.

MfG Just4

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Grundsätzlich sind Carports auf der Grenze erlaubt, nicht aber die Nutzung als Dachterrasse. Hier müsste auf der Terrasse ein Abstand eingehalten werden, der die Nutzung so stark einschränkt, dass sich der Aufwand dafür nicht lohnt.

Das Carportdach müsste entsprechend der zu erwartenden Dach- und Personen last verstärkt und die Tragfähigkeit statisch nachgewiesen werden. Hinzu kommt eine belastbare Absturzsicherung (Geländer) an der Vorder- und Rückseite und entlang der zur Nutzung freigegeben Fläche.

Wenn ich deine Frage richtig verstehe, sind an deinem Haus auf der fraglichen Grenze Fenster vorhanden. Dies führt dazu, dass der Carport aus nicht brennbaren Materialien gebaut und eine Brandwand errichtet werden müsste.

Wenn du dies deinem Kumpel vor Augen führst, wird er nicht zuletzt aus Kostengründen von diesem Vorhaben freiwillig Abstand nehmen. Navajo

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Manolito hat ausdrücklich darum gebeten, keine Mutmaßungen zu äußern. Warum respektiert Ihr das nicht? Hier handelt es sich doch offenbar um eine städtebauliche Maßnahme, von der alle Anwohner betroffen sind, die aber auch später den Nutzen davon haben werden. Gemeinwohl geht vor Eigennutz. Denkt nur mal an die Geschäftsleute, die Umsatzeinbußen inkauf nehmen müssen und keine Entschädigung dafür erhalten, dagegen ist der "Verlust" von Manolito Peanuts. So what? Navayo

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Du willst dir einen Carport bauen - nicht aufbauen - lassen, denn das Holz, das du bereitstellen willst, muss erst einmal konfektioniert werden. Und du wirst keinen seriösen Unternehmer dafür finden, der hat in aller Regel lukrativere Aufträge. Kauf dir lieber einen Bausatz nach Zimmermannstradition, da kannst du in aller Regel nichts falsch machen, sag aber bei der Bestellung dazu, dass du die Wände verkleiden willst, denn wegen der zu erwartenden Windlasten muss die Konstruktion anders ausgelegt werden. Navajo

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Erst mal mit den Begriffen aufräumen: die Fernbedienung eines Garagentor- Antriebes besteht aus einem Sender und einem Empfänger. Beide sind programmierbar und müssen aufeinander abgestimmt werden, damit sie kommunizieren können: Die Wahrscheinlichkeit, dass das Tor mit dem alten Sender geöffnet werden kann ist dann ähnlich gering, wie ein Sechser im Lotto, aber nicht völlig auszuschließen.

Wie alt ist der Antrieb und in welchem Zustand? Ein  Handsender als Ersatzbeschaffung ist meist teurer als ein neuer Antrieb mit zwei Handsendern. Also erst Fabrikat und Typ ermitteln, dann den Preis erfragen und dann entscheiden. Navajo

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Nein! Selbst am eigenen Fahrzeug nicht! Er kann einen defekten Spiegel ersetzen, Räder und Wischerblätter wechseln oder ein loses Kennzeichen etc. befestigen. Sobald er aber die Motorhaube oder ein Getriebe öffnet, den Motor zu Prüfzwecken hochjubelt, Karosserie- oder Lackierarbeiten vornimmt verstößt er gegen eine ganze Reihe von Gesetzen und Bestimmungen (Emissisonen/Immissionen/ Lärmbelästigung/Gewerbeordnung etc.)

Auch der Vermieter macht sich strafbar, wenn er die Garage zu Reparaturzwecken vermietet bzw. entsprechende Arbeiten zulässt. Navajo

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Das ist eine komplizierte Gemengelage, die ein Laie nicht beantworten kann. Es werden mehrere Rechtsordnungen berührt. Baurecht, Mietrecht, Tierschutzrecht, Gewohnheitsrecht etc.

Am schnellsten kommt Ihr zum Ziel, wenn Ihr den Tierschutz alarmiert: Artgerechte Haltung, Hygiene, Geruchsbelästigung, Fäkalienemntsorgung.

Über die Nutzung der Garagen befindet das Baurecht. Im innerstädtichen Bereich ist das Bauen von Wohnungen vom Nachweis von Parkmöglichkeiten abhängig, bzw die Nutzung der Garagen ist auch standortbedingt. Navajo

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Ihr habt sicher schon bemerkt, dass allein bei Google unter dem Suchwort Carport über 60 Millionen Einträge gezeigt werden und ihr habt Euch sicher schon ein Dutzend solcher Einträge angeschaut und trotzdem nicht gefunden, wonach Ihr sucht.

Es begann damit, dass ich für mich selbst eine Carport  kaufen oder bauen lassen wollte. Mein Carport sollte sich deutlich abheben von den tristen Blech- und Holzbuden aus den Bau- und Holzmärkten, mehr sein als ein Plastikdach auf möglichst vielen Stützen. Was sich einfach anhörte, erwies sich als Problem. Die meisten Hersteller denken in Normen und in Stückzahlen, deshalb sehen sich die Produkte auch sehr ählich, für das schöne Detail ist da kein Platz.

Ihr wollt sparen - das ist legitim. Qualität zu kaufen ist die intelligenteste Form des Sparens - billig kauft man zweimal, wie Ihr aus eigener Erfahrung wisst. Und wenn Ihr schon Geld ausgebt, solltet Ihr Euch den Carport gönnen, den Ihr haben wollt!

Jedes Projekt braucht eine individuelle Antwort und die bekommt Ihr nicht im Baumarkt. Wählt deshalb zuerst den Fachmann und dann den Carport. Lasst Euch nicht von retuschierten Bildern blenden, lasst Euch Referenzen  nennen oder Belegfotos zeigen - nur so könnt Ihr sicher sein, dass Ihr den richtigen Carport für Euer Geld bekommt. Ich habe meinen Wunsch- Carport zusammen mit einem Fach- Berater konzipiert und vom Fachbetrieb bauen lassen. Diese Firma ist jedoch nur in der Metropolregion Rein- Neckar tätig und firmiert unter carport-visionen.de. Also, wenn Ihr im Umkreis 100 km um Mannheim wohnt, wendet Euch dahin - eine bessere Wahl könnt Ihr nicht treffen. Navajo

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Bekomme ich mein Gartenhaus zurück?

Hallo Liebee User. Es geht um Mein Gartenhaus. Ich wohne in einer Mietwohnung und dazu gehört ein Garten und dazu habe ich mir dann natürlich auch ein Gartenhaus gekauft und im Garten aufgebaut.Ich habe wirklich Viel zeit und Geduld in den Garten gesteckt jedoch hatte ich nach einiger Zeit kaum noch zeit gehabt um mich darum zu kümmern und habe die Gartenhütte über einen selbstgeschriebenen Kaufvertrag an meinen Nachbarn Verkauft. Jetzt ist mein Nachbar umgezogen und es war abgemacht das ich Das Gartenhaus dann wieder zurückkaufe, mir fehlte aber zu dem zeitpunkt das geld und ich bat meinen Stiefbruder Das Gartenhaus zu kaufen (selbst geschriebener Kaufvertrag) bis ich ihm das Geld dafür zurück geben kann. Nun hat mein Stiefbruder aber andere pläne und wollte das Gartenhaus einfach weiterverkaufen um sich das Geld einzustecken. Mein hinterhältiger Stiefbruder hat nur wenig bezahlt weil ja abgemacht war das ich das Gartenhaus wieder bekomme, ansonsten hätte man die Hütte locker für 2000€ - 3000€ verkaufen können. Meine Frage ist, kann der das einfach so tun? Wenn ich vorher gewusst hätte das der so ein Geier ist dann hätte ich ne andere lösung gefunden!!! ich habe mal in meinen unterlagen gekramt und Die Original Papiere (Quittung etc.) des Gartenhauses wiedergefunden und sie sind noch in meinen besitz, mein Bruder weiss davon auch nix...also sind die Papiere noch was wert und kann ich damit mein Gartenhaus zurückbekommen oder sieht es eher schlecht aus?? lg Thomas

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Du hättest die Hütte weder verpfänden noch verkaufen dürfen, da sie mit dem Grundstück verbunden ist und somit im Eigentum des Grundeigentümers, also des Vermieters steht.

Du kannst deinem feinen Bruder den Zutritt zum Grundstück und den Abbau des Häus´chens untersagen und dann geht er leer aus oder er muss dir den Preis dafür erstatten, den du bereit bist, dafür zu bezahlen. Sonst bleibt ihm nur der Klageweg.

Es ist also in beider Interesse, die Angelegnheit einvernehmlich zu regeln, sonst wird es unangenhem und teuer. Navajo

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Garagen können verfahrensfrei aufgestellt werden, wenn der Standort der LBO und dem Bebauungsplan entspricht und die neue Garage nicht wesentlich größer ist, als die vorhandene. Der Tausch der beiden Garagen kommt im Grunde einer Renovierung der alten gleich, es ist deshalb keine Genehmigung erforderlich. Navajo

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Alles bisher Vorgetragene betrifft nur Garagen an der Grenze.  Die jeweiligem LBO´s lassen an der Grenze nur Garagen und keine Nebengebäude zu. Es ist also eine Frage des Standortes bzw. des Grenzabstandes, ob ich die Garage anderweitig nutzen darf! Dies regelt im Einzelfall der Bebauungsplan

Bei den heutigen Grundstückspreisen werden Garagen nicht all zu üppig bemessen und meist zwischen Haus und Grenze aufgestellt und es werden immer mehr Häuser ohne Keller gebaut, so dass Kellerersatzräume geschaffen werden müssen. Auch dazu werden häufig Fertiggaragen verwendet.

Die Frage lautet: brauchst du eine Doppelgarage für zwei Fahrzeuge oder für ein Fahrzeug und eine für den Rest?

Stelle 2 Fertiggaragen nebeneinander, deklariere nur die grenzseitige als Garage und das Problem ist gelöst. Dann hast du jeweils 18 bis 20 qm Garage und die gleiiche Fläche als Mehrzweckraum. Navajo

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Was habt Ihr gekauft? Ein bebautes Grundstück oder das Gartenhäus´chen? Gibt es einen Vertrag und was ist Gegenstand des Vertrages?

War der Vorbesitzer Eigentümer des Grundstückes oder nur des Gartenhauses? Erfolgte ein Grundbucheintrag?

Handelt es sich um eine Parzelle einer größeren Gartenanlage ist der jeweilige Besitzer nicht Eigentümer der Parzelle selbst, sondern nur der Aufbauten. (Satzung anfordern)

Vorausgesetzt, der Vorgänger hatte widerrechtlich gebaut und bereits vor dem Verkauf eine Abriss- Aufforderung erhalten und hat dies arglistig verschwiegen, dann habt ihr eine echte Chance, den Kaufpreis zurück zu erhalten. Navajo

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Jede Dachrinne sollte einmal im Jahr gereinigt werden, schon wegen des Werterhaltes. Es gibt eine Reihe von Dachrinnen- Schutzmitteln, die du in jedem Baumarkt erwerben kannst. Die Idee, die Rinne völig zu entfernen ist die denkbar schlechteste. Du darfst kein Wasser über fremden Grund ableiten und es schadet deinem Gebäude, wenn das Wasser an den Wänden runtertrielt.

Sprich mit dem Grünflächenamt und behaupte, die Bäume stellten eine Gefahr für dein Eigentum dar und müssten zurückgeschnitten oder gefällt werden. Dann wird der Nachbar von den Behörden gezwungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und du bist außen vor. Navajo

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Wende dich an Firmen vor deiner Haustür als da sind Siebau, Weisstalwerk, diebauen sowohl Garagen als auch Hallen. Navajo

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Wo soll denn die Garage gebaut werden, in welchem Bundesland, in welchem Ort? Für die Preisermittlung spielt die Entfernung von Produktionsstätte und Baustelle eine große Rolle.

An welchem Standort? Wohngebiet, Gewerbegebiet, mitten im Grundstück, auf der Grenze?Navajo

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Als Kurzzeitlösung empfehle ich einen Rasenteppich und einen Paravent, beides kannst du an deine künftige Wohnstatt mitnehmen und wiederverwenden. Navajo


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Das zurückgesetzte Geländer hat eine mehrfache Schutzfunktion:

Sicherung gegen Absturz, Sicherung gegen das Herunterfallen von Gegenständen und Nachbarschutz gegen Einsicht in die Räume des benachbarten Gebäudes. Die Baugenehmigung ist unter diesen Prämissen erteilt worden, bei Nichtbeachtung kann der Abriss verfügt und/oder der Aufenthalt auf der Terrasse verboten werden. Navajo

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