Bundeswehr Sondergenehmigung weil ich zu klein bin?
Hey , ich habe einen Dienstposten als NotfallSanitäter bekommen , habe dann aber heute morgen die Mail bekommen , dass ich zu klein bin . 4 cm sind’s .
Ich habe jetzt einen Antrag fertig gemacht für eine Sondergenehmigung.
Meint ihr , dass diese genehmigt wird?
Ich bin 1,63 m groß und muss 1,67 m groß sein
Wie groß bist du und kennst du auch die Anforderungen an die Größe bei weiblichen/männlichen Notfallsanitätern?
ich bin 1,63 und man muss 1,67 groß sein
Für Frauen dieselbe Größenanforderung?
ja sieht so aus
1 Antwort
Sondergenehmigungen werden regelmäßig genehmigt. Da geht es nur darum, dass die Bundeswehr - wie auch immer gearteten - Regressansprüchen aus dem Wege geht, weil mit einer genehmigten Sondergenehmigung kann man später keine Wehrdienstbeschädigungen geltend machen.
Beispiel: Ein Pilot ist ein "Sitzriese". Er misst vom Sitz bis zum Kopf 98cm. Sein Luftfahrzeug ist aber nur bis 95cm zugelassen. Der Pilot beantragt eine Sondergenehmigung wegen seiner Sitzhöhe. Die Sondergenehmigung wird erteilt. Damit kann der Pilot weiterhin fliegen, hat aber keinerlei Ansprüche an den Bund, wenn er durch seine notwendige gekrümmte Haltung einen Wirbelsäulenschaden bekommt.
Hat tatsächlich geklappt :) karriereberater meinte dass sich das erledigt hat !