Buchungszeiten Commerzbank?

2 Antworten

Buchungen in der Regel ab 8 Uhr bis 17 Uhr. Wenn online oder am Automaten überweist dauert es 1 Werktag.

soweit ich weiß, ist die Buchungszeit wie bei der Postbank. Ist zwar ganztägig, brauchen aber bis zu 3 Tage Verarbeitungszeit.

und auf dem Kontoauszug erscheint es unter Umständen erst einen Tag später, obwohl du es schon abheben kannst

Katrin603  18.03.2020, 17:31

Nein kein Blödsinn, war bei mir sowohl bei Comerzbank als auch bei Postbank so. Und denke, hat sich in den letzten 3 Monaten nichts geändert

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anniii1990a  08.04.2020, 13:03
@Katrin603

Aber keine drei Tage. Es ist festgelegt das eine normale Überweisung die am Automaten getätigt worden ist, innerhalb von 24 Stunden gutgeschrieben werden muss.

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Tebaq  15.09.2023, 10:11

Ist definitiv Quatsch. Gesetzlich genau geregelt im § 675s BGB und als Commerzbank Kunde kann ich bestätigen das bankgleiche Überweisung innerhalb einer Minute und nationale bankfremde Überweisungen immer spätestens am folgenden Werktag bis 14:00 gutgeschrieben werden. Bei einer auf Papier eingereichten Überweisung hat die Bank aber 24 Stunden mehr Zeit.
Richten kann man sich eigentlich nach:

  • 1 Tag für Überweisungen in Euro innerhalb der EU sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen
  • 2 Tage für beleghafte Überweisungen (Überweisung mittels Überweisungsvordruck)
  • 4 Tage für Überweisungen, die nicht auf Euro lauten, innerhalb der EU und nach Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und in die Schweiz
  • unbegrenzt für Überweisungen außerhalb der EU

Quelle:

§ 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden.
(2) Bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verpflichtet, den Zahlungsauftrag dem Zahlungsdienstleister des Zahlers innerhalb der zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Fristen zu übermitteln. Im Fall einer Lastschrift ist der Zahlungsauftrag so rechtzeitig zu übermitteln, dass die Verrechnung an dem vom Zahlungsempfänger mitgeteilten Fälligkeitstag ermöglicht wird.
(3) Wenn einer der Fälle des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 vorliegt, ist § 675s Absatz 1 Satz 1 und 3 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden. Wenn ein Fall des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a vorliegt,
1.
ist auch § 675s Absatz 1 Satz 2 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden und
2.
kann von § 675s Absatz 2 für die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs abgewichen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html
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