Buchungssätze korrekt und wie Weihnachtsgeschenke verbuchen?

2 Antworten

Nein 2. Fall wurden aus Sicht der Fabrik nur ganz normal Waren gegen Scheck verkauft. Was der Kunde damit macht (in dem Fall als Geschenke nutzen) ist unerheblich. Das drumherum ist nur um dich zu verwirren.

Der richtige Buchungssatz ist der für ein ganz normaler Verkauf. Vorsteuer kann daher gar nicht anfallen, sondern USt.

Die anderen Buchungssätze stimmen in meinen Augen. Wahlrecht: die BGA bei 4. kann auch als Sammelposten oder geringwertiges Wirtschaftsgut erfasst werden anstelle als Aktivposten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Vitrine ist ein GWG, also geringwertiges Wirtschaftsgut.

Geschenke wurden VERKAUFT: Also Bank an Erlöse und Umsatzsteuer


Mungukun  20.10.2022, 16:34

GWG ist ein Wahlrecht. Es besteht keine Pflicht das als solches zu buchen. Auch die Erfassung als BGA ist korrekt.

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