Brief?polizei?

3 Antworten

Dem Jugendamt und dem Ordnungsamt wurden mitgeteilt ( zur Kenntnisnahme ), daß das Ermittlungsverfahren gegen dich eingestellt ist und damit ausnahmsweise von einer Strafe abgesehen wird. Aber falls wieder etwas vorkommt, kommt es vor Gericht.

Wenn jemand, der gemäß §2, Abs. 1 AufenthG Ausländer ist. Einfach gesagt also jeder, der kein deutscher Staatsbürger ist, eine Straftat begeht, wird IMMER die zuständige Ausländerbehörde über diese Straftat unterrichtet.

Was für Maßnahmen die darauf treffen, können nur sie dir sagen.

Derzeit passiert nichts weiter, solltest du allerdings nochmals was machen, dann bleibt es nicht bei der Ermahnung.

Mieze6  29.04.2022, 18:20

Lies noch Mal!

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