BKA Studium - wie lange verpflichtet man sich nach dem Studium beim BKA zu bleiben?

6 Antworten

Erstmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!:)

Durch das duale Studium als Kriminalkommissar/-in beim BKA erlange ich die gleiche Laufbahn wie durch das "reguläre" Studium an der Polizeihochschule. Von daher kann ich mich grundsätzlich auch auf lange Sicht hin bei der Lapo oder BPol bewerben bzw. mich versetzen lassen.

Allerdings geht es mir darum, dass ich durch mein vorheriges Studium das Studium beim BKA auf 2 Jahre verkürzen kann, aber nicht weiß, wie lange bzw. ob ich danach beim BKA bleiben müsse um mich zur BPOL oder Lapo versetzen lassen zu können. Das heißt, ich bin mir nicht sicher, ob ich mich danach erstmal für ein paar Jahre beim BKA verpflichten lassen müsse?

Ich hoffe, das ist nun verständlicher :D

Du kannst im Vollzug ja gar nichts damit anfangen! Du wirst für die Führung ausgebildet. Zum Polizeirat, soviel ich weiß - oder?

Was soll die LaPo da mit dir? Die haben genug Leute in den eigenen Reihen, die um den Aufstieg kämpfen!

Was nicht heißen soll, dass man sich nicht ggf bewerben kann. Muss man die Stellenprofile lesen.

Und Bund ist es ja sowieso ....

Gruß S.

In den Polizeivollzugsdienst? Ich glaube das geht nicht.

Verstehe ich nicht. Du kannst jederzeit den Antrag auf Versetzung stellen.

Hallo MONAFE94,

Deine Frage vor 2 Jahren (Verpflichtung zur Einstellung beim BKA nach dem Studium) beschäftigt mich jetzt auch. Kennst Du schon die Antwort?

Ich wäre Dir für Deine Rückmeldung sehr, sehr dankbar!

VG

Pajoncek