Bis zu welcher Einwohnerzahl ist eine Siedlung ein Dorf, ab welcher liegt die Grenze zur Stadt?

3 Antworten

Ich hab das hier gefunden

Im heutigen deutschsprachigen Raum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze bzw. Gesetze der Bundesländer (vgl. Gemeindeordnung). Die Stadtrechtsverleihung, d. h. die Erhebung einer Gemeinde zur Stadt, wird in Deutschland heute ebenfalls von den Ländern ausgeübt und beschränkt sich auf das Recht, die Bezeichnung „Stadt“ zu führen. Status und Zuständigkeit einer Stadt sind vielmehr an ihre Einwohnerzahl geknüpft, nicht an die Bezeichnung als Gemeinde oder Stadt.  

Als städtische Siedlungen gelten z.B. in der Bundesrepublik Deutschland laut amtlicher Statistik Gemeinden mit Stadtrecht ab 2.000 und mehr Einwohnern (Landstadt 2.000–5.000 Einwohner, Kleinstadt 5.000–20.000 Einwohner, Mittelstadt 20.000–100.000 Einwohner, Großstadt mehr als 100.000 Einwohner).

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen, schönen Tag noch!

Eine Stadt benötigt ein Stadtrecht. Die Einwohnerzahl ist nicht unbedingt entscheidend.

Die Einstufung als Stadt hat nichts mit der Einwohnerzahl zu tun.

Die kleinste deutsche Stadt ist Arnis in Schleswig-Holstein mit weniger als 300 Einwohnern, die größte Gemeinde ohne Stadtrecht dagegen das niedersächsische Seevetal mit über 40.000 Einwohnern.

Die Gemeinde Jüchen (NRW, Rhein-Kreis Neuss, über 23.000 Ew.) wurde durch eine Verordnung des zuständigen Landesministeriums zum 1. Januar 2019 zur Stadt ernannt.