Bis welchem Alter kann man in Bayern in der Verwaltung verbeamtet werden?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Bis in das 45. Lebensjahr kann man dich ins Beamtenverhältnis einberufen, siehe Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG.
Verwaltung ist kein Vollzugsdienst, also für dich bis 45 Jahre.
Für Einstellungen im allgemeinen Vollzugsdienst müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Einstellungszeitpunkt grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
LPA-Q2 Altersgrenze - Bayerischer Landespersonalausschuss
brennspiritus
18.04.2021, 14:52
@Vnf2021
Anderes Bundesland. Bei manchen gehts länger und dann zurück bewerben
Dann mit 36 als Azubi bin raus...