Bin ich als ebay Verkäufer an Verkauf gebunden?
Hallo,
Ich hatte einen Bieter der auf einen Artikel geboten hat und der hat damit das Limit des Höchstbietenden ermittelt. Vorher wollte er es zu einem Festpreis kaufen, was ich abgelehnt hatte, weil ich keinen Sofortkauf aktiviert hatte.
Nachdem er dann den Höchstbetrag ermittelt hatte, bat er mich das Gebot zu löschen, weil er sich vertippt hatte. Ich erwiderte dass er es selber machen könne und er tat es. Nach AGB hätte er nun aber den korrigierten Betrag bieten müssen.
Er wollte dies aber erst zwei Stunden später machen und ich habe ihn für Käufe gesperrt.
Das Profil war noch relativ neu und es gab weder Verkäufe noch Einkäufe, lediglich einen aktuellen Artikel zum Verkauf.
Da nun die Höchstgrenze ermittelt wurde und nun der Höchstbietende vermutlich derjenige bleibt der sein Höchstgebot festgesetzt hatte, stellt sich mir die Frage, ob ich an den Verkauf gebunden bin.
Laut AGB wäre es nicht so, aber ich weiß nicht, ob es nur für Käufer oder auch Verkäufer gilt.
Bitte um Hilfe. Ebay ist da nicht so bedienungsfreundlich. Danke.
1 Antwort
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
(Quelle: eBay)
Habe gerade bei §12 Punkt 7 selbst was gefunden:
"Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."
Demnach wird kein Kaufvertrag zustande Kommen, sofern nicht ein anderer Nutzer den Zuschlag erhält als der der aktuell wieder Höchstbietender ist. Und das ist aktuell noch der, dessen Höchstgrenze durch den anderen Bieter geprüft wurde.