bin arbeitslos ohne alg gemeldet,aok freiwilligversichert. welche leistungen

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grundsätzlich kannst du eine Kur/Reha beantragen. die meisten werden aber über den Rentenversicherungsträger bewilligt. dieser ist aber für dich nicht zuständig, weil du derzeit nicht in die Rentenkasse als freiwillig versicherter einzahlst (es sei denn du zahlst es privat).

wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist, wäre der nächste Leistungserbringer die Krankenkasse. aber auch hier gibt es keinen grundsätzlichen Anspruch auf Reha fahren zu können.

eine Reha ist nur dann angezeigt, wenn alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, keine Besserung eingetreten ist und wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. wenn ich mir deine Schilderung anschaue, hast du bei weitem noch nicht alles an ambulanten und persönlichen (Gewichtsreduzierung) Möglichkeiten ausgeschöpft.

mich macht eine Aussage von dir stutzig > nur auf das dringliche hast du Beitragsrückstände bei der Krankenkasse?


zweiteliga 
Beitragsersteller
 16.08.2013, 19:43

Hallo eulig Ich habe keine Beitragsrückstände bis jetzt gehabt. Als ich vom Arbeitsamt zur Arge wechseln sollte wurde mir beim Nichtanerkennen von Hartz4 direkt gesagt: Sie müssen sich selbst versichern,was ich darauf ja direkt getan habe. Seitdem bezahle ich jeden Monat brav und schicke alle 5 Monate einen Kontoauszug auf Anfrage damit sie sehen können das ich noch flüssig bin.Ungefähr in einem Jahr bin ich dann aber nicht mehr flüssig weil das schöne Geld was für den Altenteil war aufgebraucht ist.Sind ja noch andere Kosten da, wie Versicherungen usw.

eulig  17.08.2013, 09:29
@zweiteliga

gut. wenn du keine Beitragsrückstände hast, dann ist es so wie ich es beschrieben habe. die Aussage, dass du nur auf das dringliche versichert wärst ist Quatsch. du bekommst die Leistungen, die andere Versicherte auch erhalten. der Unterschied zwischen Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung ist rein erfassungstechnisch. die Leistungen sind für alle gleich. da gibt es keine Vorzüge oder Benachteiligungen. einzige Ausnahme, man hast keine Anspruch auf Krankengeld.

Die aussage der AOK ist definitiv falsch. Es ist egal wie Du versichert bist, du hast alle ansprüche die auch jeder andere Versicherte hat. Lass Dir das ggf. schriftlich geben - kann ich mir nicht vorstellen.

Bei Reha ist in erster Linie die RV zuständig, wenn du die entsprechenden Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst. Wenn diese nicht erfüllt sind, ist die Krankenkasse zuständig (§ 40 SGB V)

Was deinen Anspruch auf Alg2 betrifft, wenn dein jetzt noch vorhandenes vermögen unter die Freigrenze fällt kannst Du alg2 auch beantragen bevor es ganz aufgebracht ist. Freibetrag ist pro Lebensjahr 150,-- Euro und 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Hast Du Geld für die altersvorsorge angelegt, ist diese bis zu 750 Euro je Lebensjahr frei. (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II )

Hallo,

wenn man keine Beitragsrückstande hat, gelten für alle Versicherten die gleichen Regeln (Besonderheiten gibt es nur beim Krankengeld und bei den Beiträgen). Eine Reha wird von der Rentenversicherung gezahlt. Nur wenn man dort die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Krankenkase Ansprechpartner.

Ich würde folgende Wege gehen:

  • Hausarzt zum Thema Ernährung und Reha ansprechen

  • Orthopäden zum Thema Reha ansprechen

  • bei der Rentenversicherung Termin vereinbaren, um zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Reha durch die Rentenversicherung erfüllt sind:

.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5Services/01kontaktundberatung/02beratung/01beratungvorort/01servicezentrenberatungsstellen_node.html

  • bei der Krankenkasse zu den Themen Ernährung, Sport und Übergewicht beraten lassen (z.B. Präventionskurse)

  • beim Jobcenter schriftlich klären, welcher Restbetrag an Vermögen bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Alg II) möglich ist (altersabhängig?). Den Antrag auf Alg II frühzeitig stellen (Bearbeitungsdauer!).

Gruß

RHW