Betriebswirt Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden,…..?
Hi
Ich mache gerade den Betriebswirt und sollte vor ein paar Tagen meine Projektarbeit abgeben. In der Nacht zuvor ist mir klar geworden das ich im Dezember aus privaten Gründen und weil Weihnachtzeit war nicht wirklich die Zeit reinstecken konnte, in meiner Arbeit die eigentlich nötig für war.
Deswegen hatte ich am nächsten tag schweren Herzens bei der zuständigen HWK angerufen und Bescheid gegeben das ich die Projektarbeit leider nicht geschafft hab. Ich aber einen 2ten Versuch starten will.
Die Ansprechpartnerin für diese Stelle bei der HWK war schon immer sehr unfreundlich und unhöflich, das war auch in der BW Klasse allgemein bekannt. Ich war sehr froh nie mit ihr in wichtigen Kontakt zu treten zu müssen.
Sie hat sehr unfreundlich auf die nicht Abgabe reagiert und hat dann gesagt „ Ich muss ihn aus diesen Umständen daher jetzt leider mitteilen, eigentlich dürften sie es erst wissen nach bestehen der Projektarbeit. Aber das geht jetzt nicht anders. Sie haben bei der schriftliche Prüfungen auch nicht bestanden. Durch ihre jetziges abbrechen der Projektarbeit und da sie im schriftlichen auch nicht bestanden haben, weiß ich garnicht ob sie überhaupt einen 2te Versuch machen dürfen. So ein Fall hatten wir hier noch nie …. Da muss ich erstmal mit Herrn … reden ob sie überhaupt einen 2. Versuch starten dürfen. Nach meiner Einschätzung ehr nicht“
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage….
Sie ist da ja die Ansprechpartnerin für diesen Bereich. (weiteres steht auf der Seite der HWK nicht über sie)
Darf sie das einfach so entscheiden?
Bzw steht mir dadurch wirklich in beiden Prüfungsteilen kein 2. Versuch zu?
Ich war schon so sehr niedergeschlagen und sauer auf mich selbst, aber nach dem Telefonat war ich komplett geschockt und aufgelöst. Ich gehe stark davon aus das ich einen Brief oder email in der nächsten Woche bekommen werde, aber mich lässt es nicht loss das da drin stehen könnte das ich es nicht noch einmal versuchen darf.
Wäre das rechtens?
bzw hätte die Stelle dazu das Recht?
In der Prüfungsverordnung steht drin das Man alle Prüfungen 2. wiederholen darf.
1 Antwort
lieber Yanniver,
ich bin selbst in der Organisation tätig und benötige die gültige Prüfungsverordnung für deinen Betriebswirt (HWK) für deinen Kammerbezirk, um dir eine konkrete Antwort geben zu können. Da es sich um einen sehr speziellen Fall handelt, bleibt uns nur ein intensiver Austausch. Schreib mir gerne, wie ich dich am besten erreichen kann oder meld dich bei mir, meine Kontaktdaten findest du auf meiner Profilseite, GrandEdu. Wir würden sonst hier Antworten hinschreiben, die andere Teilnehmer "verwirren" könnten, da jede Prüfungsverordnung nicht immer gleich ist.
Dennoch kann ich dir bereits jetzt schon sagen, dass es für dein Problem eine Lösung gibt: Sollte es so sein, dass du die Prüfung nicht mehr antreten darfst, dann kannst du über eine Anrechnung den akademischen Betriebswirt (Master of Business Administration - MBA) absolvieren oder alternativ über eine Anrechnung den Technischen Betriebswirt (IHK). Die GrandEdu hat hierzu ein paar Informationen bereits zusammengetragen.
Liebe Grüße
Tobias Oberdieck