Beschrieben sie am Beispiel eines Kaufs einer DVD wie ein Vertrag Zustande kommt?

4 Antworten

wenn man eine DVD kauft, dann bekommt man einen Kassenzettel, ich glaube nicht das man das Vertrag nennen kann

BeviBaby  06.06.2022, 18:26

Die meisten Verträge sind formfrei möglich. So auch der Kaufvertrag bei einer DVD.

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Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme.

Beides kann wortwörtlich oder Konkludent erfolgen.

Typischerweise gehst du im Laden an die Kasse, legst die DVD da hin und erklärst damit 'ich möchte diese DVD zum ausgeschriebenen Preis von dir kaufen' (Angebot) und die Person an der Kasse zieht die DVD dann über den Scanner und erklärt damit konkludent 'ich möchte dir die DVD zum ausgeschriebenen Preis verkaufen' (Annahme).

Wenn du es 'richtig' machen wollen würdest, müsstest du zum Verkäufer hingehen und sagen 'ich möchte diese DVD von dir zum Preis von 10 € kaufen' und der Verkäufer als annehmender antwortet dann uneingeschränkt bejahend.

Damit haben wir einen Vertragsschluss unter Anwesenden.

Beachte hierbei: Das alleinige Ausstellen im Laden oder Inserieren im Prospekt ist noch KEIN Angebot. Das ist lediglich eine Invitatio ad offerendum, also eine Einladung an dich als potentiellen Käufer ein Angebot auf Kauf dieser DVD abzugeben.

Loop1111  06.06.2022, 18:32

Hast du schon darüber nachgedacht, dass Verpflichtung und Verfügung getrennt zu betrachten sind?

Stichwort: Abstraktionsprinzip

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BeviBaby  06.06.2022, 18:44
@Loop1111

Habe ich. Deswegen habe ich hier nur den Kaufvertrag angesprochen und nicht die Übereignung der DVD (deswegen Formulierung 'Kaufen' und 'Verkaufen').
Nach der Übereignung der DVD war nebenbei nicht gefragt. Nur nach dem KAUF.

Nebenbei: Trennungsprinzip. Das Abstraktionsprinzip ist zwar mit dem Trennungsprinzip verknüpft aber da geht es darum dass die unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht automatisch die Unwirksamkeit des Verfügungsgeschäfts nach sich zieht und (selbstverständlich) Vice Versa.

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Die DVD wird willentlich zum Kauf angeboten. Wenn du sie aus dem Regal nimmst und zur Kasse trägst, bekundest du damit deinen Kaufwillen. Somit haben wir 2 übereinstimmende Willenserklärungen, damit ist der Kaufvertrag bereits geschlossen. Jetzt muss er nur noch erfüllt werden. Dafür musst du die Zahlung leisten und der Verkäufer die DVD aushändigen.

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BeviBaby  06.06.2022, 18:25
Die DVD wird willentlich zum Kauf angeboten.

Aber nicht durch Ausstellen im Laden!

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BeviBaby  06.06.2022, 18:28
@SweetKitty36849

In meinem Beispiel macht der Käufer das Angebot und der Verkäufer nimmt an.

Natürlich könnte auch der Verkäufer kommen, auf ein Fahrrad deuten und mir sagen 'ich möchte dir dieses Fahrrad zum Preis von 300 € verkaufen' und ich sage daraufhin 'okay'.

Ich kann aber nicht das Ausstellen des Fahrrads oder der DVD als Angebot sehen. Denn dann würde auch in deinem Beispiel der Kaufvertrag dadurch geschlossen, dass ich die DVD nehme bzw. dass ich sage 'Ja'.

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SweetKitty36849  06.06.2022, 18:35
@BeviBaby

So ganz eindeutig ist das aber nicht. Ich finde zu dem Punkt ausschließlich Artikel, die diesen Punkt als "strittig" oder "unklar" bezeichnen. 🤔

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BeviBaby  06.06.2022, 18:35
@SweetKitty36849

Dass das reine Ausstellen eines Verkaufsgutes kein Angebot ist soll strittig sein?

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BeviBaby  06.06.2022, 18:40
@SweetKitty36849

Also ich hab grade nachgeschaut und der Münchener Kommentar sieht das z.B. ganz klar

Die Präsentation von Waren in einem Selbstbedienungsgeschäft beinhaltet als solche noch kein bindendes Angebot. Vielmehr ist erst die Vorlegung des Kaufgegenstandes an der Kasse als Antrag des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages anzusehen (→ 8. Aufl. 2019, § 433 Rn. 28), der durch das Verbuchen des Preises in der Kasse konkludent angenommen wird.
(MüKoBGB/Busche, 9. Aufl. 2021, BGB § 145 Rn. 12)
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SweetKitty36849  06.06.2022, 18:42
@BeviBaby

🤷‍♀️ Habe meine Antwort um 2 Textabschnitte ergänzt, weil ich die irgendwie nicht verlinkt kriege.

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Beim Kauf der DVD kommen mehrere Verträge zusammen.