Beschäftigungsverbot?

2 Antworten

Angestellte Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Hier greift § 5 Verbot der Nachtarbeit (Mutterschutzgesetz - MuSchG):

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Seit Anfang 2018 gibt es einige Neuregelungen im Mutterschutzgesetz.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. Du kannst also einfach mal deinen Arbeitgeber fragen. 

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Solange du nicht speziell gefährdet bist, bekommst du kein BV. Man wird dich allerdings u.U. anderweitig einsetzen oder deinen Arbeitsplatz mutterschutzkonform umgestalten müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.