Berufsverbot als Koch?
Kann einem Koch dem massive Hygieneverstöße nachgewiesen wurden ein generelles Berufsverbot erteilt werden so das er auch nicht mehr als angestellter Koch in einer Großküche/Kantine arbeiten darf ?
Ist ein solches Verbot zeitlich begrenzt oder gilt es lebenslang ?
3 Antworten
Ja, zum Glück. Lebenslang allerdings nur bei groben Verstößen über viele Jahre - wie in folgendem Fall. Ich habe ihn miterlebt, als ich einmal und nie wieder im Partnerhotel meines damaligen, fast ebenso dreckigen Ausbildungsbetriebs ausgeholfen habe :
Der Ex - "Koch" holte eine Sauce aus dem Kühlhaus, die dort wohl Wochen oder Monate schon dort stand, Schimmel hatte sich gebildet. Er trug die Schimmelschicht ab und servierte die "Sauce" so den Gästen. Kein Witz. Auf meine eindringliche Bitte hin, dies zu unterlassen, lachte er nur und meinte : "Denkst Du die merken das ???"
Die "Küche" sah auch aus wie wochenlang nicht geputzt. Kollegen bestätigten mir dies und tischten mir noch weitere "Erlebnisse" mit ihm auf.
Regelmäßig bewusst Gammelfleisch gekauft und serviert.
Mit einem Hammer versucht Sülze aus einem runden Glas zu bekommen "um die schöne Form nicht zu zerstören", dabei das Glas kaputt gehauen und die sichtbaren Glassplitter mit seinen ungewaschenen Händen heraus gelesen, die Mini-Glassplitter wurden mit serviert.
Frittierfett wurde nur gewechselt als es pechschwarz war. Ein Kollege hat von seinen darin zubereiteten Kroketten eine Lebensmittelvergiftung bekommen.
Er bekam nicht nur ein lebenslanges Berufsverbot als Koch, die Behörden schlossen die Küche dauerhaft (!).
Der Ex - "Koch" wurde trotzdem nicht gefeuert da Kumpel vom Chef, er ist jetzt das Mädchen für alles - und bereits 20 Jahre angestellt.
Berufsverbot (Deutschland) – Wikipedia
Berufsverbote greifen ähnlich wie eine Gewerbeuntersagung unmittelbar und direkt in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG ein und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.[2] Rechtsgrundlage für ein vorläufiges strafrechtliches Berufsverbot im Ermittlungsverfahren ist § 132a StPO, für die Anordnung als Rechtsfolge einer Straftat im Urteil § 70 StGB.[3] Es setzt voraus, dass jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 25. April 2013 entschieden, dass für ein Berufsverbot bei Ersttätern besonders strenge Anforderungen gelten.[4] Berufsrechtlich ist ein Verhalten erforderlich, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des jeweiligen Berufs ergibt.
Ja, das ist möglich, von zeitlich begrenzt bis hin zu lebenslang, je nach Schwere der Vergehen.