Berufsschulpflicht mit einem Job umgehen (Baden-Württemberg)?

1 Antwort

Die Schulpflicht kann nicht "umgangen" werden.
Es gibt Ausnahmefälle wie einem FSJ oder den Wehrdienst, wo die Schulpflicht ruht, aber auch da wird die Schuldpflicht nach Beendigung des Jahres/Dienstes wieder aufgenommen.

Ein Job erfüllt die Berufsschulpflicht nicht. Du darfst zwar nebenbei natürlich arbeiten, musst aber dennoch Deine Berufsschulpflicht über eine Berufsschule (dazu zählen auch Ausbildung und Studium) erfüllen.