Bekommt man als FWDL auch trennungsgeld?

2 Antworten

Wenn du einen eigenen Hausstand (so heißt das bei der Bundeswehr) hast, musst du diesen anmelden. Dann bist du trennungsgeldberechtigt, so lange, bis zu umziehst, oder verkündest, nicht umzugswillig zu sein. Verkündest du das, wird das Trennungsgeld gestrichen.

kaly576 
Fragesteller
 02.04.2022, 21:22

Aber habe gehört das bekommen nur Saz und keine FWDLer

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