Bekommt man als FWDL auch trennungsgeld?
Hallo bekommt man als FWDL bei der Bundeswehr auch trennungsgeld habe eine eigene Wohnung ? Lg
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr
Wenn du einen eigenen Hausstand (so heißt das bei der Bundeswehr) hast, musst du diesen anmelden. Dann bist du trennungsgeldberechtigt, so lange, bis zu umziehst, oder verkündest, nicht umzugswillig zu sein. Verkündest du das, wird das Trennungsgeld gestrichen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr
Aber habe gehört das bekommen nur Saz und keine FWDLer