Bekomme ich eine Gez befreiung bei wohngeld bezug?

2 Antworten

Du kannst dich laut Beitragsservice von der Pflicht zur Zahlung befreien lassen, wenn ihr eine der folgenden Sozialleistungen erhaltet:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
  • Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der kriegsopferfürsorge

Dazu kommen einige Sonderregelungen. Ebenfalls befreit sind Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag erhalten und Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben.

Käme darauf an wie hoch dein Einkommen inkl.Wohngeld ist und wie hoch dein gesetzlicher Grundbedarf nach z.B. dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) liegen würde.

Wenn das Gesamteinkommen nur gering über dem gesetzlichen Grundbedarf liegen würde, also weniger als monatlich 17,50 €, dann könnte man beim Beitragsservice einen Härtefallantrag stellen.

Gibst du im Internet einfach mal ein ,, Härtefallregelung Rundfunkbeitrag ", da kannst du es nachlesen.