Themenspecial 02. April 2020
Abgesagte Großveranstaltungen
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Bekomme ich das Geld zurück, auch in so einem Fall, wenn ich eine Versicherung dafür abgeschlossen habe? (EVENTIM)?

1 Antwort

Solche Versicherungen springen nur ein, wenn beim Konzertbesucher selbst ein Versicherungsfall eintritt. Also Krankheit, Unfall usw. Pandemien wie die Coronakrise sind nicht abgedeckt. In den Versicherungsbedingungen kannst Du nachlesen, in welchen Fällen Du geschützt bist.

Aber, und jetzt die gute Nachricht: Du hast sowieso einen Anspruch auf Erstattung des Tickets inklusive aller Gebühren (Vorverkauf, Versand). Eine Versicherung brauchst Du dafür nicht. In den meisten Fällen wickelt das der Ticketverkäufer ab, manchmal aber auch der Veranstalter. Am besten Eventim per E-Mail anschreiben und mit einer Frist von 14 Tagen um Erstattung bitten. Wenn Eventim sich weigert, hilft die Verbraucherzentrale an Deinem Wohnort.

Mehr Infos und Tipps hier: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html