Bei bundeswehr bewerben mit Fahrerflucht?
Guten tag,
ich habe ca vor 1.Jahr unbewusst eine Fahrerflucht begannen. Deswegen wurde mir ein Bußgeld von 900€ und eine Fahrverbote von 3 Monaten auferlegt. Das urteil war beabsichtigte Fahrerflucht.
Jetzt möchte ich wissen ob das ein Problem wird da ich mich bei der bundeswehr bewerben möchte und eben nicht weiß ob das ausreicht das man mich deswegen ablehnt.
3 Antworten
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Siehe Auszug von www.strafrechtsiegen.de/fuehrungszeugnis/
"Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen ( Urteile oder Strafbefehle) von mehr als insgesamt 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen (Vorstrafen) von mehr als 3 Monaten in das Führungszeugnis aufgenommen"
Behörden erhalten ein erweitertes Führungszeugnis, da steht alles drin.
Wenn es nicht im Führungszeugnis vermerkt ist geht es
Am betse forderst du ein Führngszeugnis an. Da steht dann alles, oder nichts, drinnen. Das möchte die Bundeswehe sowieso von dir, denn du bist dann beim Staat angestellt.