Bedeutung,, Nach hiesiger Auffassung wird damit die Entscheidung der Beklagten bekräftigt“?

2 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Du hast Einspruch gegen einen behördlichen Bescheid eingelegt. Die Behörde wiederum hat deinen Einspruch geprüft, und kommt allem Anschein nach zu dem Ergebnis, dass dein Einspruch gegenstandslos, resp. nicht oder nicht ausreichend begründet war, und insofern die Rechtsauffassung der bescheidausstellenden Behörde bestätigt wurde. Der Einpruch ist also zurückgewiesen worden und somit rechtskräftig, es sei denn, du erhebst Klage vor dem zuständigen Gericht (Sozialgericht oder Verwaltungsgericht, je nachdem, welcher Sachverhalt vorliegt).

Achtung: Bei einem Bescheid mit Zahlungsaufforderung hat das Rechtsmittel ebensowenig wie der Einspruch aufschiebende Wirkung.

Das bedeutet, dass die Stelle/das Gericht, das über den Widerspruch entschieden hat, dem Beklagten recht gibt und seiner Auffassung ist.