Bau einer Terrassenüberdachung?

6 Antworten

Sollte wohl irgendwo in § 69 BauO LSA zu finden sein.

Falls dein Nachbar ,auch eine Terassenüberdachung oder Ähnliches an der Grundstücksgrenze hat ,

oder oder in der Zukunft mal bauen möchte,könntest du ihm ja vorschlagen,dass ihr euch gegenseitig,

die Genehmigung unterschreibt.

Wichtig ist bei so was glaub ich, dass es ins Grundbuch eingetragen wird ,sonst könnte es später einmal zu Problemen führen.

In Leuna brauchte man eine Genehmiging der Stadt sowie von den Nachbarn für so manche angrenzende DInge

Bis 30 m² Dachfläche ist ja keine BG/Zustimmung erforderlich. Es müssen eben die Abstände zu beiden Nachbarn eingehalten werden, die da meist sind 3 Meter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung