Bau einer Terrassenüberdachung?
Hallo Zusammen,
wir möchten uns eine Terrassenüberdachung bauen. Laut Bauamt(Merseburg, Sachsen- Anhalt) benötigen wir keine Baugenehmigung aber die schriftliche Erlaubnis der Nachbarn, weil wir in einem Reihenhaus wohnen und die 3m Abstand zum Nachbargrundstück natürlich nicht einhalten können.
Nun meine Frage wo steht das genau mit der Erlaubnis der Nachbarn? Im Paragraph 60 der LBO SA steht das nicht explizit drin. Bin für Hinweise und Kommentare sehr dankbar.
Danke...
6 Antworten
Sollte wohl irgendwo in § 69 BauO LSA zu finden sein.
Falls dein Nachbar ,auch eine Terassenüberdachung oder Ähnliches an der Grundstücksgrenze hat ,
oder oder in der Zukunft mal bauen möchte,könntest du ihm ja vorschlagen,dass ihr euch gegenseitig,
die Genehmigung unterschreibt.
Wichtig ist bei so was glaub ich, dass es ins Grundbuch eingetragen wird ,sonst könnte es später einmal zu Problemen führen.
In Leuna brauchte man eine Genehmiging der Stadt sowie von den Nachbarn für so manche angrenzende DInge
Bis 30 m² Dachfläche ist ja keine BG/Zustimmung erforderlich. Es müssen eben die Abstände zu beiden Nachbarn eingehalten werden, die da meist sind 3 Meter.