Bafög Hilfe habe Angst?
Hallo ich habe eine wichtige Frage zum Thema Bafög . Ich habe einen Antrag gestellt am 03.07.2019 ist der eingangsstempel . Nun habe ich eine Forderung zum Schmerzensgeld nicht angegeben da diese erst am 11.07.2019 rechtskräftig geworden ist . In dem Titel steht das der Vergleich am 28.06.2019 protokolliert wurde, mit dem Recht zum Widerruf und am Ende ist ein Stempel mit dem 11.07.2019 in dem steht das der Vergleich nun vollstreckbar ist . Muss ich nun die Forderung als Vermögen nachreichen ? Maßgeblich ist ja der Zeitpunkt der Antragstellung , und der Vergleich ist ja erst seit dem 11.07.2019 vollstreckbar dieses Datum ist doch ausschlaggebend beim Vergleich oder ? Vorher hatte ich ja noch keine Forderung.
2 Antworten
Nein, Schmerzensgeld ist ein Ausgleich von einen Schaden und wird nicht als Vermögen oder Einkommen angesehen.
Gib es aber einfach an, dann umgehst du direkt doofe Frage und Schriftverkehr nur den Amt.
Ich würde es einreichen. Damit das Amt das vorab prüfen kann. Da macht man nichts falsch. Da können sie dir auch nicht ans "Bein pinkeln". Spätestens zum 2. Antrag muss man das eh machen. Dann ist es Pflicht.