Auskunftspflicht gegenüber Finanzamt?

1 Antwort

Ja, du hast auch gewisse Mitwirkungspflichten (§§ 90,93 AO), die du zu erfüllen hast.

Wenn du dem nicht nachgehst, entscheidet das FA nach Aktenlage (Also sprich nach dem, was die Akte/ggf. dem FA vorhandene Informationen gerade hergeben, was für dich auch ungünstig sein kann).

Oder (was ich auch häufig sehe, ist aber auch immer Ermessen des Bearbeiters): Androhung eines Zwangsgelds.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig