Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger?

2 Antworten

Nein, denn nach FwDV 7 ist die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 die Volljährigkeit.
Und da Du ja zwangsweise auch in der Ausbildung ein Atemschutzgerät tragen musst, kann die Ausbildung erst nach dem 18. Geburtstag stattfinden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Nein, beim Beginn der Ausbildung muss man das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr