Ausbilder verletzt Fürsogepflicht?
Meine Tochter (20) macht eine Ausbildung im Einzelhandel. Diese macht ihr auch Spaß. Bis vor 3 Wochen. Da musste sie der Arzt wegen schwerer Depression krank schreiben.
Ihr Ausbilder hat sie dafür verantwortlich gemacht, dass er Überstunden machen muss, wenn sie wegen Grippe (November 23) krank ist und sich keine Tabletten einwirft, damit sie wenigstens an der Kasse arbeiten kann. Sie muss 30 Miniten früher anfangen, wohlgemerkt unbezahlt. Er macht sie dafür verantwortlich, wenn er nicht genug Zeit mit seinen Kindern hat (er fährt eine Stunde in den Betrieb). Es wird immer gefragt was sie hat, wenn sie krank geschrieben war. Und er hat ihr auch schon ins Gesicht gesagt, wenn er gewusst hätte das sie psychisch krank ist, hätte er sie nie eingestellt.
Auch sonst redet er hinter ihrem Rücken über sie und erzählt Lügen (sie wäre versetzt worden, sie käme nie mehr,....). Mit dem Bezirksleiter haben wir schon geredet und um eine Versetzung gebeten. Trotzdem geht es meiner Tochter so schlecht, dass sie erst mal nicht arbeiten kann. Jetzt möchte sie den Beruf nicht mehr erlernen. Kann sie wegen Verletzung der Fürsorgepflicht kündigen?
Vielen Dank für die Antworten
1 Antwort
Ihr solltet den Arbeitgeber/Chef/Personalabteilung kontaktieren und um eine Auflösung des Arbeitsvertrages bitten. Der Arbeitgeber wäre dumm auf den Vertrag zu bestehen, oder auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Allerdings wäre es natürlich sinnvoll sich vorher eine neue Ausbildungsstelle zu suchen. Den Beruf zu wechseln fände ich schade. Das wechseln des Ausbildungsbetriebes ist in der Regel möglich.
Wenn die Auflösung verweigert wird, einfach weiter krank melden. Die psychische Gesundheit geht vor!