Aufhebungsvertrag probezeit?

2 Antworten

Ein Ausbildungsverhältnis kann innerhalb der Probezeit von jeder Vertragsseite ohne Angabe von Gründen fristlos schriftlich gekündigt werden. Ein Aufhebungsvertrag wäre daher in Deiner Situation nicht nötig.

Für einen möglichen Anspruch auf ALG 1 müßten im Vorfeld binnen einer Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens 12 Monate bereits sozialversicherungspflichtig ausgeübter Beschäftigung nachgewiesen werden. Ansonsten kann selbst bei bereits erfüllter Anwartschaftszeit wegen selbstverschuldeter Kündigung ohne wichtigen Grund eine Sperre von bis zu 12 Wochen beim ALG I ausgesprochen werden.

Kann ich dann wechseln?

Was meinst Du damit, bzw. "wohin" wolltest Du wechseln?

Du bist noch in der Probezeit und kannst problemlos kündigen. ALG gibt es keines und du solltest schon vorher eine neue Ausbildungsstelle haben.