Arbeitszeitgesetz im Arbeitsschutzgesetz?

2 Antworten

Wenn in deinem Vertrag zum Bundesfreiwilligendienst steht, dass die Arbeisschutzvorschriften gelten, dann ist das gut so.

Das Arbeitszeitgesetz gilt jedoch nicht "sowieso", denn laut gesetzlicher Definition gilt das für Arbeitnehmer und Auszubildende - so geregelt in § 2 Absatz 2 ArbZG.

Als Bufdi bist du aber kein Arbeitnehmer, ebensowenig wie hier ein Beamter als Arbeitnehmer gilt.

Im Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst (§ 13) ist zudem ausdrücklich geregelt, welche Vorschriften generell gelten:

(1) Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sämtliche Gesetze gelten "sowieso"

Es kann aber doch sicher passieren das es sogenannte Öffnungsklauseln gibt die es tariflich oder auch individuell ermöglichen andere Bestimmungen gelten zu lassen. Aber eben alles im Rahmen der Gesetze.