Arbeitszeitgesetz im Arbeitsschutzgesetz?
Heyho,
wenn in meinem Vertrag (BFD) steht, dass unter anderem das Arbeitsschutzgestz eingehalten werden soll, betrifft dass dann auch das Arbeitszeitgesetz? Oder gilt das sowieso? Meine Einsatzstelle kann ja wohl kaum mit mir machen was sie will mit den Arbeitszeiten?
(Ich bin volljährig)
Danke schon mal und kneift euch bitte unnötige Bemerkungen und auch bitte keine Vermutungen.
2 Antworten
Wenn in deinem Vertrag zum Bundesfreiwilligendienst steht, dass die Arbeisschutzvorschriften gelten, dann ist das gut so.
Das Arbeitszeitgesetz gilt jedoch nicht "sowieso", denn laut gesetzlicher Definition gilt das für Arbeitnehmer und Auszubildende - so geregelt in § 2 Absatz 2 ArbZG.
Als Bufdi bist du aber kein Arbeitnehmer, ebensowenig wie hier ein Beamter als Arbeitnehmer gilt.
Im Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst (§ 13) ist zudem ausdrücklich geregelt, welche Vorschriften generell gelten:
(1) Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden.
Sämtliche Gesetze gelten "sowieso"
Es kann aber doch sicher passieren das es sogenannte Öffnungsklauseln gibt die es tariflich oder auch individuell ermöglichen andere Bestimmungen gelten zu lassen. Aber eben alles im Rahmen der Gesetze.