Arbeitskollegin leitet Bild an Chef weiter?
In meiner letzten Frage ging es um einen gefälschten Kassenbon von mir, allerdings habe ich da noch eine andere Frage.
Darf eine Arbeitskollegin, das Bild vom Kassenbon wo ich eine Uhrzeit geändert habe, ohne Absprache oder sonstiges, an den Chef und einer anderen Kollegin weiterleiten?
Soweit ich weiß würde das gegen meinen Datenschutz verstoßen, allerdings habe ich ja aber auch gleichzeitig die Uhrzeit auf einem Bon geändert, also was greift da nun?
1 Antwort
Ohne die erste Frage anzuschauen: Du willst also betrügen, wirst dabei erwischt und willst nun auf Krampf etwas finden, mit dem du der Kollegin eine reinwürgen willst? Wird nicht passieren. Sie hat den gefälschten Bon als Beweis an den Chef geschickt, da greift kein Urheberrecht, Briefgeheimnis, Datensch(m)utz wasauchimmer.
Doch nochmal die erste Frage gelesen: Da du deine Zigaretten bezahlt hast, mildert das höchstwahrscheinlich die Auswirkungen. Aber das entscheidet schlussendlich der Chef. Auf jeden Fall ist es mehr als semioptimal gewesen, wie du reagiert hast.
Zum Thema "Betrug". Hier ist doch die einzige Sache eben diese das ich die Schachtel schon geöffnet hatte, da ich ja selber der Kassierer bin und es für mich persönlich keinen Unterschied gemacht hätte ob ich die sofort, oder erst später bezahlt hätte.
Hab ich einfach nen massiven Denkfehler?