"Arbeiten am Karfreitag"?

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Karfreitag ist ein sog. "stiller Feiertag". An diesem Tag dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, die unumgänglich sind. Dazu dürfte ein vorher planbarer Lehrgang nicht gehören.

Wer trotzdem an einem solchen Tag arbeiten muss, hat einen Anspruch auf 100 % Feiertagszuschlag.

Da die Schulung ja für deine Arbeit ist sollte sie auch als Arbeit entlohnt werden. Wird sie das nicht besteht für dich auch keine Teilnahmepflicht.

Sowas fragt man nicht den Schulungsleiter sondern den Chef. Wenn der die Schulung anordnet dann muss sie auch gezahlt werden und dann muss man auch erscheinen. Ansonsten ist sie FREIWILLIG.